Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld und private BU Rente

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld und private BU Rente

Dodo26

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Guten Tag Frau Bader, Ich beschäftige mich gerade mit der Frage in welcher Höhe ich Elterngeld erhalte. Ich bin ungeplant schwanger geworden und habe gerade erst zum 01.02.23 meinen ersteb Arbeitsvertrag nach Abschluss des Studiums unterschrieben und beginne dann meine Stelle mit 2.200 Netto Einkommen. Nun ist die Besonderheit dass ich seit seit 2017 eine private BU Rente in Höhe von 1000€ bekomme da ich während meines Studiums krank geworden bin und den Studiengang wechseln musste. Wie läuft das jetzt mit der Anrechnung? Verstehe ich das richtig, dass eine Rente die schon 12 Monate vorher gezahlt wurde nicht angezogen wird? In einer älteren Frage steht folgendes: „Hierbei müsste man aber noch § 3 Abs. 1 S. 3 BEEG berücksichtigen. "Für jeden Kalendermonat, in dem Einnahmen nach Satz 1 Nummer 4 oder Nummer 5 im Bemessungszeitraum bezogen worden sind, wird der Anrechnungsbetrag um ein Zwölftel gemindert." Sprich wenn du die BU-Rente bereits in den 12 Monaten vor Geburt, die dem Elterngeld zugrunde liegen, bezogen hast, darf die Rente nicht mehr auf dein Elterngeld angerechnet werden. Die Anrechnung wird um 12/12 verringert und fällt so gesehen vollständig weg“ Heißt ich bekomme nicht nur die 300€ sondern kann für die 8 Monate wo ich vor der Geburt voll arbeite mein Nettoeinkommen durch 12 teilen und in dieser Höhe Elterngeld erhalten? (Februar - September 2023: 17600€ : 12 = 1.466€) Und meine 1000€ BU Rente erhalte ich zusätzlich? Finde da leider nicht durch und es macht mir große Sorgen wie es finanziell weiter geht nach der Geburt. Vielen Dank und freundliche Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Rente wird auf das Eg angerechnet, § 3 Nr. 5 BEEG iVm RL-BEEG 3.1.1.5.3. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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EG Höhe sind ca 67% vom Netto, nicht 100.


MamaausM2

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Du bekommst trotzdem weniger... Das Elterngeld gibt es nicht in Höhe deines Durchschnittslohn der 12 Monate vor Geburt. Genau genommen zählen die 12 Monate vor dem Monat mit dem Beginn des Mutterschutzes. Monate mit Mutterschaftsgeld werden nicht berücksichtigt, weil es eine staatliche Lohnersatzleistung ist. In den Monaten mit Mutterschutz erhälst du das Mutterschaftsgeld in Höhe netto sowohl vom AG und die 13€/Tag von der Krankenkasse. Das Elterngeld beträgt 67%


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