Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld bei voller EU- Rente und Vater ist Asylbewerber

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elterngeld bei voller EU- Rente und Vater ist Asylbewerber

Gugguus

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Mein Lebensgefährte ist Asylbewerber mit einer Duldung (er darf nicht arbeiten )und ich bekomme volle EU- Rente. Wir wohnen zusammen, aber gemeldet ist er dort wo er Asyl beantragt hat ( mit Erlaubnis der Behörden )... Sind wir berechtigt Elterngeld zu beziehen? Vielen Dank für Ihre kommende Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie ja, er nein. Rein am Rande weiß ich darauf hin, dass man dort wohnen muss, wo man gemeldet ist. Ansonsten handelt es sich bestenfalls um eine Ordnungswidrigkeit. Liebe Grüße NB


Philomena0303

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Ich krieg die Krise wenn ich sowas lese. Wer kriegt den unter diesen Umständen ein Kind? Hauptsache der Allgemeinheit werden möglichst hohe Kosten verursacht?! Und wer kümmert sich um das Kind?


Mitglied inaktiv

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Der Vater hat duch diesen Riesenglücksfall statt Abschiebung dann Bleiberecht, und sehr viele spekulieren ja gerade auf so einen Gelegenheit. Aber gut, wir kennen nicht die genauen Umstände.


la-floe

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hatte irgendeine von euch Grazien eine Antwort auf die Frage der TO? Nein? Dann lasst eure persönliche Meinung, wer sich wann fortpflanzen darf doch bitte außen vor. floe


Mitglied inaktiv

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Elterngeld bekommt eh man nur wenn man beim Kind in einem Haushalt in Deutschland gemeldet ist. Fällt dann wohl für den Vater weg. Wobei ich wette das er im Zuge der Familienzusammenführung dann das OK zum Umzug bekommt. Verwundert eh warum er bei dir wohnen darf, aber woanders gemeldet ist. So oder so wird es eh nur Mindestsatz von 300 € Elterngeld, da keines der Einkommensarten selbst in dem Sinne erarbeitet ist. Evtl wird die EU-Rente dann als Einkommen auch abgezogen, da würde ich mich direkt beim Amt kundig machen. Sollten weitere öffentliche Mittel bezogen werden wie zB Hartz4/Sozialgeld kann es auch sein das dann diese mit dem Elterngeld verrechnet werden. Elterngeld welches nicht selbst erarbeitet wurde ist halt gesondert zu sehen. Fraglich zudem warum der Vater nicht gezwungen wird sich umzumelden, dann müsste eben das komplette Familieneinkommen - und damit auch EU-Rente,mögliches Elterngeld und Kindergeld Berücksichtigung finden. Stichwort hier Meldegesetz und auch Bedarfsgemeinschaft. Ist schon echt fragwürdig warum die Allgemeinheit für eine Unterkunft aufkommen soll, in der er gar nicht lebt. Und warum er im Gegenzug Mittel bekommt, die ihm eigentlich nicht zustehen wenn er richtigerweise bei Dir gemeldet wäre. Und du ihm eben auch zu Unterhalt verpflichtet wärst.


luvi

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Hallo, Frag doch mal bei info4alien.de nach. Das ist ein super Forum, dass ich mit ausländerrechtlichen Themen beschäftigt. Spätestens wenn das Kind da ist, kann der Papa seinen Aufenthalt vom Kind ableiten und er bekommt eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis. Auch Elterngeld gibt es spätestens dann. Vorausgesetzt ihr wohnt auch offiziell zusammen. Was mich wundert, ist, dass er nicht arbeiten darf. Ich kenne mehrere mit Duldung, die Arbeiten dürfen. Habt ihr schon eine Familienzusammenführung beantragt? Auch während der Schwangerschaft dürft ihr doch schon Zusammenleben. LG luvi


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