Snowdiva
Sehr geehrte Frau Bader, Habe mich mal versucht mit dem Elterngeldantrag auseinanderzusetzen. Ich beziehe seit 2013 aus einer privaten BU- Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente als Ausgleich zu Lohneinbußen in Höhe von 400Euro pro Monat, da ich meiner erlernten Tätigkeit nicht mehr nachkommen kann. Im Antrag auf Elterngeld kann ich nirgends eine Stelle entdecken, wo ich dieses angeben muss. Da ist immer nur die Rede davon die letzten 12 Monate mittels Einkommensnachweisen für nicht selbständige Arbeit nachzuweisen. Bin ich verpflichtet, die private BU Rente anzugeben? Ich war außerdem als Angestellte vor Bezug Elterngeld regulär nichtselbständig tätig. Vielen Dank
Hallo, die bekommen Sie ja weiter, oder nicht? Dann ändert sie nichts Liebe Grüße NB
Snowdiva
Sehr geehrte Frau Bader, Ja die private BU-Rente bekomme ich auch weiterhin. Warum ändert sich dann nichts? Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wird diese nicht aufs Elterngeld angerechnet? Tausend Dank
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Mein Lebensgefährte ist Asylbewerber mit einer Duldung (er darf nicht arbeiten )und ich bekomme volle EU- Rente. Wir wohnen zusammen, aber gemeldet ist er dort wo er Asyl beantragt hat ( mit Erlaubnis der Behörden )... Sind wir berechtigt Elterngeld zu beziehen? Vielen Dank für Ihre kommende Antwort
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