zauberalex
Liebe Frau Bader, mein Chef zahlt mir monatlich 300 Euro Fahrgeld für den Weg zu Arbeit (tgl. 100 km). Nun gehe ich ab 1.11.2011 in Teilzeit (also ein teilweises Beschäftigungsverbot), damit er mehr Spielraum für eine weitere Arbeitskraft hat. Das hab ich ihm angeboten. Dann arbeite ich nur noch 20 Stunden in der Woche, und fahre an drei Tagen zur Arbeit. Darf er mir dann mein Fahrgeld kürzen? Damit ist mein Verdienst ja dann auch geringer, was dann ja auch Auswirkungen auf das Elterngeld hat? Vielen Dank!
Hallo, Fahrtkosten werden, wenn steuerfrei, beim EG nicht berücksichtigt. Ansonsten kommt es auf den Vertrag an Liebe Grüsse, NB
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