Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

EU und Arbeitsamt

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: EU und Arbeitsamt

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Hallo! ich habe eine befristeten Arbeitsvertrag der am 30 November endet. Normalerweise müßte ich mich 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden. nun bin ich schwanger und mein MuSchu endet am 25 September. die Letzte September Woche nehme ich nocht Urlaub und ab 1 Oktober fängt meinen EU. was soll ich beim Arbeitsamt machen? soll ich mich da Arbeitslos melden? Ich wollte EU 2 Jahre nehmen. Wann sollte ich mich beim Arbeitsamt dann zurück melden? Danke für die Antwort. N.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, trotzdem melden- die Zeit des Arb-Geldes wird bis nach dem EU (den man als Arbeitsloser gar nicht wirklich hat) aufgespart! Gruß, NB


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