Hallo Fr. Bader, hätte einige Fragen , die mich zur Zeit beschäftigen. Ich bin zur Zeit im 3. Erziehungsjahr (bzw. fast, mein Sohn wird zu Ostern 2 Jahre alt). Nebenbei studiere ich noch (Fernstudium), dieses Studium verlangt eine wöchentliche Arbeitszeit von 15 h. Mein Arbeitgeber hat sich auf diese 15 h nur eingelassen, wenn ich zu Dienstberatungen, Fallbesprechung, Supervisionen usw. ehrenamtlich komme, d.h., wenn ich mir diese Zeit nicht als Arbeitszeit aufschreibe (ist dann quasi "Freizeit") für mich. Ansonsten standen mir nur die Optionen zur Verfügung 0h (da ich noch im Erziehungsjahr bin) oder wieder voll arbeiten (sind 30 h für mich). Da ich aber noch etwas Zeit mit meinem Kind verbringen möchte, fielen die 30 h für mich aus, 15 h benötige ich aber, wie gesagt, für mein Studium. So musste ich mich ungern auf diesen Kompromiss (mit den ehrenamtlichen Dienstberatungen usw. einlassen). Dies wurde in einem handschriftlichen Vertrag festgelegt. Nun zu meiner ersten Frage: Ist das rechtens (vermute schon)? Nun hat sich für mich die Möglichkeit ergeben, ein Semester ohne berufsbegleitende Tätigkeit zu studieren. Das würde ich dann gerne ab Sept. in Anspruch nehmen. Da aber meine 15 h-Tätigkeit in diesem handschriftlichen Vertrag bis zum dritten Geburtstag meines Kindes festgelegt ist, weiss ich nicht, ob ich trotzdem das Recht habe, für ein halbes Jahr während meiner Erziehungszeit überhaupt nicht zu arbeiten? Meine dritte Frage: ich habe gehört, dass Supervisionen freiwillig sind, also die Teilnahme daran als Arbeitnehmer. Habe ich das Recht, diese "Freiwilligkeit" zu nutzen? (würde ich schon, so lange diese Stunden für mich ehrenamtlich sind). Und noch eine letzte Frage: ich bin alleinerziehend. Habe ich das Recht, bestimmte Dienste (z.B. Dienste, die bis abends um 22 Uhr gehen) zu verweigern? Puhh, 4 Frage waren das glaub ich. Ich bedanke mich schon mal im voraus für ihre Hilfe! LG, Nadja!
Mitglied inaktiv - 17.03.2008, 10:52