Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeit

Frage: Erziehungszeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Kann ich nur feste Jahre als Erziehungszeit nehmen z.B 1 Jahr oder 2Jahre oder geht auch 1Jahr 3Monate oder sowas ungerades? Wann fängt Erziehungszeit an? Habe meine Erziehungszeit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt, und zwar vorläufig 1 Jahr. Habe Bestätigung bekommen aber weniger wie ich beantragt habe. Meine Tochter ist am 5.11.01 geboren und ich habe Mutterschutz bis 31.12.01 habe deswegen Erziehungszeit bis 31.12.02 beantragt. Hätte dann am 1.1.03 wieder angefangen. Arbeitgeber hat aber geschrieben das die Erziehungszeit bis 4.11.02 geht und ich am 5.11.02 wieder arbeiten müsste. Ist das in Ordnung? Danke für die Antwort


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, habe das weiter unten auch gerade gefragt. Es ist wohl wirklich so, dass die Erz.-Zeit am Geburtstag des Kindes endet (hatte auch gedacht, der MuSchu zählt mit). Viele Grüße, Conni


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Man kann auch "krumme" Zeiten ausmachen, allerdings empfiehlt es sich in dem Falle, keinen Zeitraum sondern einen konkreten Termin zu nennen, dann gibt es keine Mißverständnisse. Ich habe einen total krummen Zeitraum gehabt. Mein Sohn wurde am 19.2.01 geboren, MuSchu endete am 2.4., am 3.9. habe ich wieder angefangen zu arbeiten. Empfehlung an beide: Ruft noch mal bei der PA an und sagt, daß es da wohl ein Mißverständnis gab. Aber noch ein Hinweis: Erziehungsgeld gibt es maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes (dewegen haben Eure AG wahrscheinlich auch angenommen, daß Ihr ein Ende des EU zu dem Zeitpunkt wünscht). Schöne Grüße, Elisabeth.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Ich bin angestellt, mein Mann selbständig. Meinem Mann fehlen derzeit noch sechs Monate um auf die Mindestversicherungsdauer zu kommen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Nun habe ich schon herausgefunden, dass wir die Erziehungszeiten in den ersten drei Jahren auch auf den Vater übertragen können. Leider s ...

Hallo Fr. Bader. Ach meiner insgesamt 5jährigen Erziehungszeit (2 Kinder) möchte ich für ein Jahr mit Teilzeit wieder einsteigen. Vor den Kindern war ich Vollzeit beschäftigt. Nach einem Jahr möchte ich, wenn mein Großer in die Schule kommt, sein 3. Erziehungsjahr noch nehmen und danach wieder Teilzeit arbeiten. Nun wurde mir von der Personalabtei ...

Guten morgen, ich hab das Internet durchwälzt und finde nichts aktuelles. Unser Baby kommt im Oktober auf Die Welt. Der Papa möchte gerne Erziehungszeit in Anspruch nehmen . Nun muß er allerdings 2 Kindern aus früherer Beziehung Unterhalt leisten. Das wäre mit Elterngeld gar nicht machbar zumindest nicht die Höhe wie bisher ... Hat er das recht ...

Liebe Frau Bader, auch von meiner Seite eine Frage zum leidlichen Thema Fiktives ALG mit der herzlichen Bitte um kurze Antwort: Ich hatte bis Ende März 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag, am 04.04.2017 kam mein Sohn zur Welt. Seitdem bin ich Hausfrau in Kindererziehungszeit. Mein Sohn kommt jetzt in die Kita und ich war lange davon ausgega ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es einem verheirateten Elternpaar erlaubt, dass Partner 1 zu 100 % in Elternzeit ist und Basiselterngeld bezieht, während Partner 2 - ebenfalls in Elternzeit - Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeitet und dabei Elterngeld Plus bezieht? Oder kann Elterngeld Plus nur dann bezogen werden, wenn beide in Teilzeit a ...

Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternze ...

Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zum Ende meiner Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich war 2 Jahre in dieser Anstellung. Daher befinde ich mich jetzt wohl rechtlich nicht in "Elternzeit", sondern in "Erziehungszeit". Dazu habe ich drei Fragen. 1) Habe ich bis zum 3. ...

Guten Tag Frau Bader, ich war unmittelbar bis vorder Geburt meines ersten Sohnes im Jahr 2016 im ALG1 Bezug. Danach war ich in der Erziehungszeit. Vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes wurde im Jahr 2018 mein zweiter Sohn geboren. Als dieser 2,5 Jahre alt war habe ich eine befristete Arbeitsstelle angenommen für 6 Monate. Nun wollte ich fra ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...