Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungszeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungszeit

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Liebe Frau Bader, unsere Firma verlagert ihre Geschäftstätigkeit auf die Mutterfirmen und wird voraussichtlich zum 31.03. 2002 aufgelöst. Es gibt einen Sozialplan von Januar 2001, in dem steht, dass versucht wird, für Erziehungsurlauberinnen in den Mutterfirmen einen Arbeitsplatz zu finden. Stand heute wird jetzt den Müttern ein Aufhebungsvertrag angeboten, der Erziehungsjahre n i ch t bei der Abfindungsberechnung berücksichtigt. Ist das überhaupt zulässig?? Und welche Rechte vergebe ich, wenn ich den Vertrag unterschreibe? Vielen Dank schon für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Claudia, es ist eine Aushandlungssache, wieviel Abfindung Sie bekommen, ein Gesetz gibt es dazu nicht. Die Berechnung der Abfindung erfolgt idR nach den Jahren der Betiebszugehörigkeit. In der Zeit des EU ruht das Arbeitsverhältnis. Wenn auch die Meinung bei der Rechtsprechung vertreten wird, dass die Zeit hinzuzurechnen ist, gibt es auch andere Meinungen. Eine eindeutige Antwort kann ich Ihnen also nicht geben. Gruß, NB


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