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Liebe Frau Bader, mein ET laut Mutterpass, nach welchem ja auch die Schutzzeiten berechnet werden, war der 20.12.06, gekommen ist unsere Maus am 06.12. Ich habe bei meinem AG einen Antrag auf Elternzeit für 1/2 Jahr N A C H der gesetzlichen Schutzfrist beantragt..also ab 14.02. (ist doch richtig oder? Die Krankenkasse und Erziehungsgeldantrag hatten das jedenfalls so ausgerechnet). Nun mein Problem. Mein AG hat mir ein Schreiben geschickt, dass meine Elternzeit genehmigt wird ab 04.01.07 für 1/2 Jahr..also bis 03.07.07 Das ist doch aber völlig falsch oder? ..Ab 04.01.? Da wäre die Berechnung ja ab gerade mal 4 Wochen nach Geburt, obwohl ja 8 Wochen Schutzfrist danach sind (und in meinem Fall nochmal +2, die die kleine vorher kam) Liegt jetzt bei mir ein Denkfehler vor oder beim AG? liebe Grüße Daniela
Hallo, ja man hat auf jeden FAll 6+8 Wochen. Bei Frühchen halt 2 Wo. danach... Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallöle... da bin ich überfragt (bin ja auch nicht Fr. Bader *g*)... ich weiß nur, das man wenn man Elternzeit nimmt (also die 3 Jahre) dann muß man am DRITTEN GEburtstag des Kindes wieder anfangen zu arbeiten... also nicht 3 Jahre plus 8 Wochen sonder am 3 Jahre insgesamt... Da fällt der Mutterschutz schon in die "Elternezeit mit rein".... LG Peeka, die auch mal auf die "echte" Antwort gespannt ist
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader und andere ;-) bezüglich meiner Frage habe ich eben mit unserer Personalabteilung gesprochen..tatsächlich lag ein Denkfehler beim AG vor und die Zeit wurde abgeändert auf Ende Schutzfrist 30.01.. und Ende Elternzeit 30.07.07 A B E R da gibt es ein neues Problem.. unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass mir die 2 fehlenden Wochen, die die Kleine zu früh kam nicht im Anschluss nach der Geburt zustehen, diese Regelung gelte nur für Frühgeburten!!! Aber ich lese überall im Netz etwas anderes..nämlich, dass bei Frühgeburten 4 Wochen hinterher drangehangen werden und mir selbstverständlich die 2!! Wochen zustehen. Was ist denn nun richtig..ich arbeite an der Uni, also öffentlicher Dienst..falls das ein Kriterium sein sollte. Vielen Dank mfG Daniela
Mitglied inaktiv
im MuschuG. Hab´s mal kopiert. §6 MuSchuG (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen. Bitte s
Mitglied inaktiv
Hi... allerdings war ich nicht im öffentlichen Dienst... Unser Bub kam auch 2 Wochen vor ET und ich habe die 2 Wochen hintendrangehängt... ergo hatte ich 10 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung... LG Peeka
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