Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet am 18.05.2005. Mit dem zweiten Kind gehe ich voraussichtlich am 29.06.2005 in Mutterschutz. Jetzt zu meiner Frage: Ist es richtig, dass ich mindestens ein halbes Jahr gearbeitet haben muss, um erneut Erziehungsgeld zu bekommen? Vielen Dank im Voraus Schmuser
Hallo, nein, das ist völlig unabhängig davon Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo ! Nein mußt Du nicht ! Jeder der unterhalb der Einkommensgrenze liegt bekommt Erziehungsgeld ! LG Andrea
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