Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgeld bei geändertem Einkommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erziehungsgeld bei geändertem Einkommen?

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei der Geburt unserer Tochter im Juni 2004 hatten wir kein Erziehungsgeld beantragt, da auch das aktuelle Einkommen (aus 2004) knapp über der Einkommensgrenze lag. Nun ist mein Mann erneut arbeitslos geworden. Somit liegen wir mit aktuellem Einkommen weit unter der Grenze. Steht uns nun Erziehungsgeld zu und wenn ja, ab wann? LG Ebi-Mama


Mitglied inaktiv

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Hi, für das Erziehungsgeld ist das Einkommen aus dem Jahr VOR der Geburt relevant. Für euch wäre das also 2003 gewesen. Wenn sich danach etwas drastisch am Einkommen ändert (mind. 20 % Unterschied zu vorher), kann man eine Neuberechnung vornehmen lassen. Ob ihr jetzt etwas bekommt, würde ich bei der betreffenden Behörde schnell abklären lassen. Eine rückwirkende Zahlung ist nur begrenzt möglich. Ciao Anja


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