Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erziehungsgekd/Mutterschaftsgeld 2 kind

Frage: Erziehungsgekd/Mutterschaftsgeld 2 kind

Mitglied inaktiv

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Hallo Fr. Bader! Mein Erziehungsurlaub endet im Mai 2007.Nun bin ich wieder SS ,voraus.ET 26.10.06.Ich habe zwischendurch nicht gearbeitet.Muß meine Chefin mir die 6 wochen vorher und 8 wochen nacher bezahlen oder von wem bekomme ich Geld und wie hoch? Und wird der EU dann ab oktober dieses jahr für 3 jahre gerechnet oder ab mai vom ersten kind??? Ohje soviele fragen ,Danke schon mal im voraus,MFG Anja


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ie im EU ein weiteres kInd bekommen, erhalten Sie nur den ANteil der KK vom MG, also bis zu 13 €/Tag. Ansonsten kann man den ersten EU zu Ende nehmen u dann neuen beantragen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Anja, Ich denke, im Normalfall wirst du die EZ im Anschluss an die 8-wöchige Mutteschutzzeit NACH der Geburt des 2. Kindes beginnen können. Soweit ich weiss, kann sie, auch wenn du sie später antrittst maximal bis zum 3. Geburtstag deines 2. Kindes dauern. Also überschneiet sich die EZ für's erste Kind ab Oktober mit der für das zweite Kind (bis Mai 07). Ich war in einer ähnlichen Situation und man hat mich belehrt, dass ich nicht de facto 3 Jahre ab "später", also ab Ablauf der 1. EZ nehmen kann, die dann bis nach dem 3. Geburstag des 2. Kindes gehen würden. Bis heute weiß ich nicht, ob ich da richtig beraten wurde, denn mir scheint, dass das im Gesetz ziemlich schwammig formuliert war. Also habe ich nur zwar die Elternzeit für mein 2. Kind im Anschluss an die EZ fürs 1. genommen, bis zum 3. Geburtstag des 2. Kindes, also de facto weniger als 3 Jahre. Bin gespannt, was Frau Bader antwortet. Bis dahin, kannst du dir ja mit dem Gesetzestext den Kopf zerbrechen: http://bundesrecht.juris.de/berzgg/ Viele Grüße und alles Gute Carla


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