Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich in der Probezeit. In meinem Vertrag steht: "Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden." Bin ich bei der Kündigung also nicht an das Monatsende oder zum 15. eines Monats gebunden??? Ich kenne Kündigungsfristen nur "zum Monatsende" oder aber "zum 15. eines Monats". D. h., wenn ich am Dienstag, 11.08. kündigen möchte, muss ich dies zum Dienstag, 25.08.2009 tun (einschließlich)? Vielen Dank für Ihre Mühe! Viele Grüße, Ilse2000

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 10:45



Antwort auf: Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

Hallo, wollen Sie nach der EZ kündigen? Zum Ende der EZ? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.08.2009



Antwort auf: Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

Nein, diese Tätigkeit ist bei einem komplett neuen Arbeitgeber. Aufgrund Umzug musste ich die vorherige Arbeit kündigen.

Mitglied inaktiv - 06.08.2009, 15:31



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