Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Erste Arbeitsaufnahme nach Elternzeit

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Guten Morgen Frau Bader, ich befinde mich in der Probezeit. In meinem Vertrag steht: "Während der Probezeit kann das Anstellungsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden." Bin ich bei der Kündigung also nicht an das Monatsende oder zum 15. eines Monats gebunden??? Ich kenne Kündigungsfristen nur "zum Monatsende" oder aber "zum 15. eines Monats". D. h., wenn ich am Dienstag, 11.08. kündigen möchte, muss ich dies zum Dienstag, 25.08.2009 tun (einschließlich)? Vielen Dank für Ihre Mühe! Viele Grüße, Ilse2000


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Nein, diese Tätigkeit ist bei einem komplett neuen Arbeitgeber. Aufgrund Umzug musste ich die vorherige Arbeit kündigen.


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