Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

absicherung nach elternzeit vor arbeitsaufnahme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: absicherung nach elternzeit vor arbeitsaufnahme

kristinstill

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hallo, ich hätte gern nochmal eine auskunft, ob ich AG schon sagen kann, dass ich schwanger bin und trotzdem rechtl.abgesichert bin: max.elternzeit ist abgelaufen, pause mit AG vereinbart, arbeitswiederaufnahme 2 monate später. zuvor unbefristeter AVertrag(läuft der mit Elternzeit ab?keine kündigung erhalten). bekomme nach den 2 monaten bei arbeitsbeginn neuen vertrag wegen teilzeit, den hab ich aber noch nicht!kann ich es trotzdem jetzt schon sagen und habe kündigungsschutz?bin für derzeit fam.versichert über meinen mann. sollte ich ein BVerbot bekommen, habe ich dann finanz.anspruch,obwohl ich das letzte mal vor elternzeit gearbeitet hab, muss man nicht erstmal wieder arbeiten?oder gilt dann automatisch das gehalt des neuen arbeitsvertrages, auch wenn ich den noch nicht hab? vielen dank schonmal


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der TZ-Vertrag kann auch mündlich geschlossen sein. Ansonsten kommt es darauf an, was vereinbart wurde. Wurde der Vertrag beendet mit Option auf einen neuen, gibt es keinen Kündigungsschutz, anders, wenn er ruht. Liebe Grüße NB


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