Hallo ich habe jetzt nach 14 monaten elternzeit wieder mit arbeiten angefangen vor meiner Schwangerschaft hab ich 8 stunden im 3 schichtsystem als siebdruckerin und als minijob im qualitätswesen gearbeitet jetzt nach meiner elternzeit bin ich umgesetzt worden soll auf 6 stunden im büro arbeiten was mir deutlich weniger lohn bringt ich muß noch dazu sagen unsere firma besteht aus einer gmbh und einer einzelfirma vor meiner schwangerschaft war ich hauptberuflich in der einzelfirma und nebenberuflich in der gmbh jetzt wurde mir ein aufhebungsvertrag für die einzelfirma auf den tisch gelegt und ein änderungsvertrag für die gmbh von minijob auf 6 std am tag unterschreib ich jetzt den aufhebungsvertrag verfällt also auch meine betriebszugehörigkeit
Hallo, Sie haben doch einen Vertrag geschlossen, dieser gilt! der Arbeitgeber kann deshalb nicht einseitig einfach weniger Lohn zahlen. Ein Änderungsvertrag müssen Sie nicht unterschreiben. Liebe Grüsse, NB
Was ist denn die Frage? Ob du denn Aufhebungs- und Änderungsvertrag unterschreiben sollst? Kannst du denn mehr als die 6 Stunden arbeiten? Wenn ja, würde ich die o.g. Verträge nicht unterschreiben.
ja ich könnt auf 8 stunden arbeiten nur will das die firma nicht weil angeblich die arbeit nicht für 8 stunden reicht aber kann mich die firma einfach von 8 auf 6 stunden runter setzen
Nein, das kann sie nicht, wenn du nicht zustimmst. Deswegen wollen die deine Unterschrift!
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