Frage:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Hallo Frau Bader,
ich sitze gerade vor dem Elterngeldantrag für NRW und frage mich was nun die Schlaueste Beantragungalternative ist.
Zur Situation: Wir erwarten unseren Sohn in knapp 2-3 Wochen. Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit in Unternehmen. Ich bin seit 7 Jahren Mediendesignerin und Teamleiterin – jetzt in Mutterschutz – in der Grafikabteilung eines großen Unternehmens (> 500 Mitarbeiter gesamt). Mein Mann arbeitet seit 5 Jahren als Ingenieur in der Entwicklungsabteilung eines kleineren Unternehmens (> 40 Angestellter).
Nun sieht unser Plan für die Elternzeit wie folgt aus:
• Ich werde nach dem Mutterschutz für 1 Jahr komplett in Elternzeit gehen
• Mein Mann geht zusätzlich den 1. & 8. Monat nach der Geburt Elternzeit
• Wenn das eine Jahr Elternzeit für mich rum ist, möchten wir beide für 1 Jahr auf Teilzeit wechseln und zwar möglichst tageweise: Also bspw. arbeitet mein Mann montags-mittwochs je 8 Std. pro Tag und ich dann donnerstags & freitags für je 8 Std.
Das ist nun der grobe Plan. Meine Fragen sind nun:
• Wie beantrage ich das nun am Besten?
• Beantrage ich für 1 Jahr das volle Elterngeld und danach kein weiteres mehr?
• Oder nehme ich das Elterngeld Plus o.ä.?
• Was ist hier die schlaueste Vorgehensweise, so dass wir auch steuerlich keine großen Nachteile haben?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Viele Grüße aus NRW
von
Miniwunder
am 26.07.2020, 17:33
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Hallo,
1. Sie müssen sich für 24 Mo. festlegen, ein Anspruch auf Verlängerung besteht sonst nicht
2. Besser beantragen Sie mind 2 Jahre und beantragen dann TZ in EZ. Anspruch auf bestimmte Zeiten bestehen dann nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2020
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Eine Sache habe ich vergessen:
Seitens meines Arbeitgebers ist das Teilzeitkonzept bereits mündlich bewilligt. Bei meinem Mann können wir das Ganze erst ab November einreichen und beantragen. Kann es passieren, dass der Arbeitgeber das Ganze ablehnt? Und falls es so sein sollte, was passiert dann mit dem bereits abgegeben und bewilligten Elterngeldantrag bei der Elterngeldstelle? Evtl. müsste ich dann meine eigene Elternzeit ändern und auf 2 Jahre ändern...
von
Miniwunder
am 26.07.2020, 17:39
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Ihr müßt euch beide mit dem ersten Antrag für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes festlegen. Spätere Änderungswünsche KÖNNEN die Arbeitgeber genehmigen MÜSSEN es aber NICHT: Also wenn du jetzt nur ein Jahr beantragst, dann musst du im zweiten arbeiten können, wenn dein Mann jetzt nur den 1. + 8. Monat beantragt, kann er erst wieder ab dem 25. Lebensmonat EZ machen - rein rechtlich gesehen. Wie gesagt, die AG können, müssen aber nicht......
von
KielSprotte
am 26.07.2020, 19:17
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Nein, weder noch. Du beantragst EZ für 2 Jahre. Und schreibst in die Mitteilung direkt rein das du nach einem Jahr in TZ innerhalb der EZ arbeiten willst. Mit den aufgeführten Arbeitszeiten - und Tagen. Und dann hofft du das dein AG das so komplett ablehnen bzw nicht widerspricht. Die EZ kann er zwar nicht verweigern, deine Wunscharbeitszeiten aber sehr wohl. Macht er das aber nicht zeitnah, dann kannst du auf diese bestehen wenn du in einem Jahr wieder startest.
Dein Mann teilt dann seine EZ seinem AG mit. Und zwar frühestens! 8 Wochen vor Antritt, spätestens aber 7 Wochen vorher. Müsste er also bereits mitgeteilt haben. Und zwar den 1ten Monat, den 8ten Monat und das komplette 2te Lebensjahr. Ich hoffe das hat er auch so gemacht. Hat er nur den 1ten Monat und evtl noch den 8ten Monat eingereicht kann sein AG nämlich den 8ten Monaz und das 2te Jahr verweigern. Da man sich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen muss. Auch dann wenn mehrere Abschnitte. Es ist deutlich intelligenter innerhalb der EZ in TZ zu arbeiten als ohne diesen Schutz. In der EZ darf man nämlich nicht gekündigt werden, selbst dann wenn man in TZ arbeitet. Und man muss den VZ-Vertrag nicht kündigen, so ruht dieser und man kann nach der EZ problemlos wieder aufstocken. Zumal wie gesagt, ihr dann jetzt bereits ein Jahr vorher relative Planungssicherheit hättet. Was ihr nicht habt wenn ihr erst kurz vorher TZ beantragt. Gerade bei den Wunscharbeitszeiten ist das so wie ihr plant Lotterie. Da muss nur ein AG querschiessen.
EG beantragst du dann Basis-EG. Genau wie auch dein Mann. Da ihr 2 Monate parallel bezieht ist das zum ersten Geburtstag durch. Je nachdem ob Du dann ab dem ersten Geburtstag in TZ arbeuten willst oder erst 8 Wochen später hättest du in dem Zeitraum kein Einkommen. Den die 8 Woxhen Mutterschutz werden von deinen bis zu 12 Monaten EG automatisch abgezogen. Da kommst du nicht rum. Damit spielt Einkommen nach dem EG keibe Rolle mehr, auch wenn innerhalb der EZ gearbeitet wird. Ob sich das steuerlich lohnt doch EG plus zu nehmen müsst ihr beim Steuerberater erfragen. Das sind immer individuelle Berechnungen.
von
Felica
am 26.07.2020, 19:24
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Da ihr beide unter 30 Std./Woche arbeiten möchtet, stehen euch die Parnerschaftsmonate zu. Das sind vier Monate mit EG-Plus.
Am besten bei der EG-Stelle anrufen und beraten lassen.
Dein Mann wird seine EZ für den 1.Monat bereits beantragt haben. Den 8.Monat kann er schon mit beantragt haben. Bedenkt, dass der Kündigungsschutz erst ab 7 Wochen vor Beginn der EZ gilt. Daher melden viele es auch erst dann an.
Ich würde spätestens dann den TZ-Antrag mitstellen für ab den 1.Geburtstag vom Kind. So hat der AG genug Zeit für die Tage wo er nicht bei der Arbeit ist Ersatz zu finden.
Rechnet nach, ob das 1 Jahr TZ reicht bzgl. Eingewöhnung in Betreuung.
von
Ani123
am 26.07.2020, 20:20
Antwort auf:
Erst 1 Jahr volle Elternzeit, danach beide Elternteile auf Teilzeit
Die partnerschaftsbonusmonate habe ich extra weggelassen. Bei dem Model was den beiden vorschwebt kommen die nicht zum Tragen. Den um Anspruch darauf zu haben müssen beide in den 4 Monaten in allen Wochen zwischen 25 und 30 Std arbeiten, zwingend. Schafft nur einer von beiden das nicht, erlischt der komplette Anspruch. Wenn sie an 2 Tagen a 8 Std arbeiten will, er an 3 Tagen a 8 Std, erfüllen sie zu keinem Zeitpunkt die Voraussetzungen.
von
Felica
am 26.07.2020, 20:52