Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneutes Beschäftigungsverbot??

Frage: Erneutes Beschäftigungsverbot??

hammse

Beitrag melden

Hallo, ich bin ziemlich verzweifelt, mein 1.Kind wird im Sep.1 Jahr. Da ich als Krankenschwester als Wundberaterin gearbeitet habe hat mir meine Chefin ein beschäftigungsverbot ausgestellt. Nun bin ich wieder im 2.Monat Schwanger und mir geht es nicht besonders gut, war schon ne Woche im Krankenhaus wegen Schwangerschaftserbrechen. Jetzt hab ich meiner Chefin die Schwangerschaft mitgeteilt und nun ist keine rede von Beschäftigungsverbot mehr. SIe hat mir geschrieben das ich pünktlich anfangen muss und meine 38,5 Stunden Woche einhalten muss. Darf sie das? Wenn ich jetzt kündige dann steh ich ja ohne Geld da und schwanger? Das schaffe ich körperlich nie und immer und meine Kleine ist ja auch noch da?? Würde mich über eine Antwort freuen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich nehme mal an, Ihre EZ endet bals bzw Sie arbeiten in der EZ TZ. Dann kommt es auf den Vertrag an, als was Sie eingesetzt werden dürfen und ob es Ausweichmöglichkeiten gibt. Ich kann nicht beurteilen, was eine Wundberaterin macht u ob eine Gefahr für Mutter u Kind bestehen.Fragen Sie das bitte mal bei Dr.Bluni. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo wie lang hast du denn ez eingereicht? und wieso kannst du jetzt laut deiner chefin in dem bereich arbeiten? bekommst du eine andere arbeit zugewiesen oder sollst du das selbe wie vorher machen? wenn es das selbe ist würde ich bei der gewerbeaufsich bzw. bei der stelle nachfragen die bei euch dafür zuständig it. solltest du eine andere arbeit machen und du hast nur 1 jahr ez eingereicht,dann müsstest du sicher die stelle antreten,solang dein arzt der meinung ist du kannst arbeiten. gruß


hammse

Beitrag melden

Hallo Leider habe ich nur 1 Jahr EZ eingereicht, hab mir das alles etwas einfacher vorgestellt. Eine Verlängerung wurde abgelehnt. In welchen Bereich ich jetzt arbeiten soll hat sie mir nicht mitgeteilt, kommuniziert nur noch per Brief mit mir. Mir gehts auch mit der Schwangerschaft nicht gut, war schon ne Woche im Krankenhaus, wegen ständigen erbrechen und Kreislaufprobleme, dazu hab ich jetzt abends immer Bauchschmerzen, die sich wie leichte Wehen anfühlen und das in der 10.Woche. :-( Aber trotzdem Danke für die Antwort!! LG


hammse

Beitrag melden

Hallo Leider habe ich nur 1 Jahr EZ eingereicht, hab mir das alles etwas einfacher vorgestellt. Eine Verlängerung wurde abgelehnt. In welchen Bereich ich jetzt arbeiten soll hat sie mir nicht mitgeteilt, kommuniziert nur noch per Brief mit mir. Mir gehts auch mit der Schwangerschaft nicht gut, war schon ne Woche im Krankenhaus, wegen ständigen erbrechen und Kreislaufprobleme, dazu hab ich jetzt abends immer Bauchschmerzen, die sich wie leichte Wehen anfühlen und das in der 10.Woche. :-( Aber trotzdem Danke für die Antwort!! LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hmm,das könnte dann zum problem werden,das 1 j. ez,theo. müsstest du die stelle dann wieder antreten,es sei denn dein gyn. ist der meinung das es aufgrund der ss nicht geht,das sollte dann wohl abgeklärt werden! ich würde erstmal regel welche arbeit du nun machen sollt,vielleicht ist es ja eine ganz andere. aber eine frage habe ich noch,wie hast du das denn alles geregelt,denn das die verlängerung abgelehnt wird kann immer sein,hast du dich denn um die betruung deines kindes gekümmert,falls du nun doch arbeiten musst?


hammse

Beitrag melden

habe noch 2 fitte Omas!!! ;-)


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

gut dann wär die betreuung ja gesichert falls du wirklich wieder arbeiten muss!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...

Hallo Frau Bader, ich habe folgendes Problem, bei dem ich auch nach intensiver Recherche nicht ganz weiter komme und hoffe nun auf Ihre Hilfe.  Ich bin Ärztin und seit Anfang des Jahres im partiellen Beschäftigungsverbot (keine Dienste, Sonntagsarbeit, etc.). Nachdem mir nun endlich der Mutterschutzlohn für die Tage im Beschäftigungsverbot gezahl ...

Sehr geehrte Frau Bader, Nach meiner Elternzeit von Kind 1 möchte ich nun wieder arbeiten gehen.  Bei meinem vorherigen AG habe ich bereits gekündigt. Nun möchte ich bei einem neuen AG die ersten 2 Monate erstmal mit 1 Tag die Woche starten (also auf Minijobbasis). Danach würde ich gerne auf 60% erhöhen und wenn das gut läuft, eventuell auf 80%. D ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe einen unbefristeten Vertrag auf Minijob Basis beim Discounter. Ich werde seit Bekanntgabe der Schwangerschaft nur noch nachmittags an der Kasse eingesetzt.  Davor hatte ich Spätschichten mit Zulagen. Ich merke jedoch, dass ich aufgrund von gesundheitlichen Gründen ( vermutlich durch die Schwangerschaft ) auch nic ...

Hallo Frau Bader, Vor der Geburt meines 1. Kindes arbeitete ich Vollzeit bei meinem Hauptarbeitgeber (ein Heim), die Elternzeit endet im Dezember 2026. Seit Mai 2025 habe ich einen Nebenjob (7 Wochenstunden) in einem Kindergarten. Nun bin ich erneut schwanger, mein Entbindungstermin ist der 27.11.. Ich habe mich bereits zum Beginn des Mutterschutze ...