marie456
Guten Tag Frau Bader ! Ich befinde mich zurzeit noch in der Elternzeit (im 1. Jahr), arbeite auf 20 Std./ Woche ( Elternteilzeit ), vor der Schwangerschaft war ich auf Vollzeit tätig. Geplant ist es bis zum 30.04.2014 20 Std.wöchentlich zu leisten, dann endet die beantragte Elternzeit von mir und ich würde wieder zurück in die Vollzeit gehen ! Nun bin ich aber erneut Schwanger und seitens meiner Ärztin wurde ein erneutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen ! In welcher Höhe muss mein Arbeitgeber mir mein Gehalt weiterzahlen, ich weiß Bemessungs Grundlage ist der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem Beschäftigungsverbot, jedoch war die Rückkehr in die Vollzeit ja bereits geplant? Muss ab dem 01.05.2014 das volle Gehalt weiter gezahlt werden! Oder gibt mir das Beschäftigungsverbot eventuell sogar das recht die Elternzeit ohne Zustimmung des Arbeitgeber vorzeitig zu beenden? mfg
Hallo, in der EZ bekommen Sie nichts. Erst nach der Ez, dann eben das, was Sie ohne BV bekämen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Nein, das Recht hast Du nur zum neuen Mutterschutz. Du bekommst das was Du verdienen würdest. Jetzt die 20 Stunden, ab 01.05. dann den Vollzeitlohn.
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