Summer678
Hallo Frau Bader, Ich bin noch bis zum 19.10 in Elternzeit. Mein Elterngeldbezug endet jetzt im Mai mit dem 1. Geburtstag meines Sohnes. Nun bin ich erneut schwanger. Der Mutterschutz würde im Dezember beginnen. Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist angespannt, da ich seit dem 6. Monat liegen musste, um eine Frühgeburt zu verhindern. (Mein Sohn kam dennoch früher) Nun zu meinen Fragen: - Könnte ich mit dem Arbeitgeber sprechen und die Elternzeit verlängern, obwohl ich keine vollen 2 Jahre bei meinem Sohn genommen habe? Es besteht wahrscheinlich kein Interesse mich für 2 Monate zu beschäftigen. - Eigentlich möchte ich gern wieder bis zum erneuten Mutterschutz arbeiten. Würden mir finanzielle Nachteile entstehen, wenn ich nur 2 Monate einkommenssteuerpflichtig arbeite? Ich verstehe das so, dass die 2 Monate dann als Jahresgehalt angerechnet werden und im Falle keiner Tätigkeit auch frühere Monate berücksichtigt werden, also das alte Mutterschutz-\Elterngeld gezahlt werden. Das wäre in meinem Fall ein großer Unterschied. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort! Sonnige Grüße
Hallo, 1. Versuchen können Sie es, Sie haben aber keinen Anspruch 2. Natürlich können Sie arbeiten. 3. Für die Berechnung des Elterngeldes zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Ausklammern können Sie Monate mit MG vom zweiten Kind sowie Monate mit EG vom ersten Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat. Da ich den Geburtstermin vom ersten Kind nicht kenne, kann ich Ihnen nicht sagen, was für Sie sinnvoller ist. grundsätzlich aber bekommen Sie ja nur bis Mai Elterngeld, die anderen Monate zählen mit null Euro. Wenn Sie arbeiten, wird der Verdienst und damit auch das Elterngeld. Liebe Grüße NB
-Talia-
Fürs Elterngeld werden die 12 Monate vor Geburt berücksichtigt. Monate mit Elterngeld für ein älteres Kind bis max zum 14. Lebensmonat (bei dir also bis einschliesslich Mai) und Monate mit Mutterschaftsgeld (bei dir also ab Dezember) werden ausgeklammert. Wenn du nicht arbeitest, gehen die Monate dann mit 0€ in die Berechnung ein. Die fehlenden Monate werden dann von vor der ersten Schwangerschaft genommen. Du hättest also bis zum Ende der Elternzeit 0€, wenn du dann voll arbeiten gehst, dein Gehalt von vorher (beim Verlängern der EZ entsprechend auch 0€) und für die fehlenden 6 Monate wird das Gehalt von vor der Schwangerschaft berücksichtigt. Wenn der AG zustimmt, kannst du die Ez verlängern. Wenn nicht, dann nicht, und du gehst bis zum Mutterschutz arbeiten, auch um dein EG zu erhöhen.
Summer678
Außerdem habe ich noch Urlaubsanspruch aus 2016 und 2017 offen. Sollte ich diesen nehmen oder auszahlen lassen? VG
Summer678
Danke für deine Antwort!
-Talia-
Auszahlen kannst du nur, wenn der Vertrag endet - und das tut er ja nicht. Ist das vielleicht noch soviel Urlaub, dass du die Zeit zwischen EZ- Ende und neuem Mutterschutz damit überbrücken kannst? Dann müsstest du nicht arbeiten, würdest aber trotzdem Gehalt bekommen und natürlich volles Mutterschaftsgeld, genauso, als wenn du eben arbeiten würdest.
Summer678
Aus 2016 habe ich noch 17 Tage offen. Mein Sohn ist im Mai 2017 geboren. Da müsste ich dann eigentlich 5/12 von 26 Tagen im Jahr = 10 Tage haben oder muss ich den Mutterschutz abziehen? Danke für deine Hilfe! VG
-Talia-
Du hast meines Wissens sogar noch Urlaubsanspruch für den nachgeburtlichen Mutterschutz - also bis Juli, oder sogar August wenn Frühgeburt. Dein Chef darf den Urlaub nur kürzen für jeden Monat , den du komplett in EZ warst.
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