Susiund3
Hallo. Ich hoffe, daß ich meine Fragen hier verständlich stellen werde.... Meine Tochter wurde am 03.12.2010 geboren. Ich habe dann die EZ für ein Jahr beantragt und hätte somit am 03.12.2011 wieder arbeiten müssen. Kurz vorher teilte mein Chef mir dann mit, daß er mich wohl aus finanz. Gründen kündigen müsste.Mein Mann und ich haben dann entschieden, daß ich die EZ um ein weitereres Jahr verlängere um nicht arbeitslos zu werden und und die vollen Rentenbeiträge zu erhalten. Habe der KV das mitgeteilt und bin somit dort weiter pflichtvers. Mein Chef hat keine schriftl. Verlägerung verlangt. Anfang Dezember fragte er mich dann, ob ich dann viell. doch zu einem 400 Euro Job in der EZ bereit wäre. Da ich ja sonst eh kein Geld erhalten hätte, nahm ich an. Mitte Dezember stellte ich fest daß ich wieder schwanger bin. ET ist der 14.08.2012, also während der EZ fürs 1. Kind. Mitte März erteilte mir meine FÄ das BV. Kann mir nun jemand sagen wie es sich mit dem Mutterschaftsgeld und dem Elterngeld verhält, um für unsere dann 5 köpfige Familie das optimalste zu erreichen? Kann bzw. sollte ich die die 1. EZ unterbrechen etc.???? Weiß einfach nicht weiter. Habe schon und wahrscheinlich zuviel gelesen um noch klar zu denken Oh sorry, hoffentlich versteht man das alles! Danke im voraus! VG Susi
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße, NB
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