Ännabonana
Hallo ich befinde mich derzeit in einer 2 jährigen Elternzeit wobei ich mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen habe lassen...mein Sohn wurde jetzt gerade 1 Jahr alt und nächste woche wollte ich stundenweise an meinen alten Arbeitsplatz zurück ...habe heute allerdings erfahren dass ich wieder schwanger bin...ich arbeite bei einem Zahnarzt der immer sofort ein Berufsverbot austellt! Was raten sie mir? Meinem Chef gleich Bescheid geben oder doch noch den Arbeitsvertrag unterschreiben und ihm dann die Schwangerschaft erst mitteilen wenn ich in der 13. Woche bin!? wenn ich gar nicht erst wieder beginne zu arbeiten wieviel Elterngeld bekomme ich dann?
Hallo, wenn Sie den Vertrag unterschreiben obwohl sie wissen, dass ihnen direkt wieder ein Beschäftigungsverbot ausgestellt wird, ist das nach der neueren Rechtsprechung zulässig. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen, dass der Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet ist, Sie umzusetzen, Sie also zum Beispiel am Empfang oder Büro arbeiten können. Das Elterngeld berechnet sich nach dem Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt, die Monate mit MG werden herausgerechnet. Monate mit Beschäftigungsverbot werden nicht herausgerechnet. Liebe Grüße NB
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