Elsebeth
Sehr geehrte Frau Bader, es tut mir sehr leid, Ihnen erneut eine Frage zu diesem so häufig besprochenen Thema zu stellen, allerdings finde ich den Informationsbezug ansonsten äußerst unbefriedigend. Ich verstehe natürlich, wenn Sie auf konkrete Sachverhalte nicht explizit antworten können, vielleicht haben Sie jedoch einen Tipp für mich: Meine erste Tochter wurde im Juni 2018 geboren , ich habe bei meinem Arbeitgeber eine 2-jährige Elternzeit eingereicht, mir das Elterngeld in Gänze jedoch im ersten Jahr auszahlen lassen. Da ich eigentlich geplant hatte meine Arbeitstätigkeit im Januar mit 50% wieder aufzunehmen, hatte ich meinem Arbeitgeber dies vor 14 Tagen auch mitgeteilt, mein Vertrag wird entsprechend verändert. Nun habe ich in der letzten Woche sehr überraschend von meiner erneuten Schwangerschaft erfahren, Geburtstermin ist momentan der 8.3.2020. Macht es Sinn, zum 1.1. 2020 überhaupt (und sei es für 5 Tage) wieder anzufangen zu arbeiten um Mutterschutz mit immerhin halbem Gehalt zu beziehen oder kann ich meinen Arbeitgeber bitten, weiterhin in Elternzeit für Kind Nr.1 zu bleiben um die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für Kind Nr. 2 zu optimieren? Ich blicke durch die Berechnung nicht ganz durch, wenn ich ehrlich bin und wäre sehr dankbar, Ihre Hilfe zu bekommen. Herzliche Grüße und vielen Dank.
Hallo, die wesentliche Frage ist, ob sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten oder die Elternzeit beenden um dann wieder in Vollzeit zu arbeiten. Grundsätzlich gilt, dass die letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes maßgeblich sind. Von dieser Grundüberlegung aus werden dann die Monate mit Mutterschaftsgeld vom zweiten Kind ausgeklammert so wie die ersten 14 Lebensmonate bei Elterngeldbezug des ersten Kindes. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du wärst ja im jan. 20 noch in EZ und wolltest dann innerhalb der EZ arbeiten? Eins kann ich dir jetzt schon sagen, das neue Elterngeld ist nur der Mindestsatz weil du im Jahr davor gar kein Einkommen hast. Einzigst das Mutterschaftsgeld wird auf Grundlage deines Vollzeitvertrages gerechnet, wenn du auf einen Tag vor neuen Mutterschutz deine Elternzeit beendest. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Mit diesen 5 tagen musst du klären ob es Sinn macht sie zu arbeiten. Sinn fürs neue Mutterschaftsgeld macht es kaum.
HeyDu!
"Weiterhin in Elternzeit für Kind Nr. 1 zu bleiben um die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld für Kind Nr. 2 zu optimieren." Egal bei welcher Variante, da gibt es nicht viel zu optimieren. Grundlage für das nächste Elterngeld sind 12 Monate Gehalt vor dem nächsten Mutterschutz. Also viele 0,00€ Monate ... kann man nur retten, indem man ganz schnell wieder Voll- oder zumindest Teilzeit arbeitet. Mutterschutz geht vom 26.01. bis voraussichtlich 03.05.2020 Für Dich sind also die Monate januar 2019 bis Dezember 2019 relevant. Kind 1 wurde im Juni 18 geboren. Also Ausklammerung bis Juni 19. Also 6 x zählt alter Lohn von vor Kind 1 und 6x null ... Jetzt ist die entscheidende Frage: Hast Du die EZ tatsächlich beendet oder wirst Du nur TZ in EZ arbeiten? Ich hoffe Du warst nicht so wahnsinnig deinen Vollzeitvertrag aufzugeben. Vielleicht ist der AG nett und belässt alles wie es ist, dann kannst Du die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden und bekommst für die Mutterschutzzeit dein normales Geld ( von Krankenkasse und AG). Hast Du tatsächlich deinen Vertrag in Teilzeit geändert, dann freut sich der AG, denn dann zahlt er während der Mutterschutzzeit auch nur Teilzeit... (Also Differenz zum Teilzeitgehalt, ein Teil kommt ja von der Krankenkasse). @Alle Gern Korrektur, wenn ich mich jetzt bei den Monaten vermacht habe... Sonnigen Tag allen :-)
Felica
Weil ich lese das dein Vertrag entsprechend geändert wird. Eigentlich wird an diesem wenn TZ innerhalb der EZ gearbeitet wird gar nichts geändert. Evtl kommt da ein zusatz drunter das du in der EZ in TZ arbeitest und eie gehalt usw runtergerechnet wird. Also nur ein Zusatz !!! Am eigentlichen Vertrag wird aber gar nichts geändert. Achte also darauf das es sich wirklich um eine Änderung handelt die auf die EZ befristet ist. Weil erstens verlierst du sonst beim mutterschutzgeld und zweitens ist aufstocken oft sehr viel schwere. Also genau prüfen!!!
Mitglied inaktiv
OK mehr als Mindestsatz wird es wohl.. Nach meinem Verständnis sind alle Monate nach Juni also Juli-Dez 0€, dann Mutterschaftsgeld. Wie hoch je nach Vertrag dann.
HeyDu!
Saarlandmami2 Warum soll es nicht mehr wie der Mindestsatz werden? Wir wissen doch nicht, was die Frau vor Kind 1 verdient hat. Sind es beispielsweise 3000 Netto... dann 3000 x (ca.) 6 Monate = 18.000 18.000 ÷ 12 = 1.500 1.500 ÷ 100 × (ca.) 65% = 975 monatlich EG + Geschwisterbonus
HeyDu!
Saarlandmami2 Hab gerade deine Korrektur vom ersten Beitrag (Mindestsatz) gelesen. Alles gut also, hatte sich jetzt überschnitten :-)
Mitglied inaktiv
Sorry, stand da auf dem Schlauch... Hab erst später gesehen, dass ein Teil noch mit EG besetzt ist. Inzwischen hast du es geschrieben
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