Hallo Frau Bader,
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Kündigung nach der Elternzeit.
Ich möchte nun genau ermitteln wie viel Tage mir zustehen. Zählt der Mutterschutz auch mit oder nicht?
Sollte ich in meiner Kündigung schon erwähnen das ich meinen Resturlaub ausbezahlt haben möchte?
Vielen Dank
von
Anika1006
am 26.12.2017, 22:04
Antwort auf:
Ermittlung Resturlaub, Mutterschutz zählt mit oder nicht?
Hallo,
es zählen alle Monate, in den Sie nicht komplett in EZ waren.
Das muss der AG selber wissen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Ermittlung Resturlaub, Mutterschutz zählt mit oder nicht?
Es zählen alle (Kalender-)Monate in denen du nicht vollständig in EZ warst, also auch die mit nur einem einzigen Tag Mutterschutz.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 26.12.2017, 22:24