Blueberry
Hallo, ich lebe seit einem Jahr vom Vater meines Kindes getrennt und in einer neuen Lebenspartnerschaft, inklusive gemeinsamer Wohnung, etc. Scheidugnsverfahren ist derzeit anhängig und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Faktisch ist meine Tochter jedoch hauptsächlich bei meinem Lebensgefährten und mir. Wie ist es in dem Fall mit den gesetzlichen "Kinder-Krank"-Tagen, die man als Arbeitnehmer hat. Im Krankheitsfall wird sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eher bei mir und meinem Freund sein, als bei ihrem Vater. Hat mein Lebensgefährte unter dieser Konstellation auch ein Anrecht auf diese Betreuungstage oder auf einen Anteil? Vielen Dank im Voraus! S.
Halo, nein. Aber Sie können mit der KK klären, ob Sie die doppelte Anzahl von Tagen haben Liebe Grüsse, NB
CKEL0410
Hallo,Nein hat er nicht,ihr könnt aber bei der kk anfragen ob die die 20 allein nutzen kannst geht unter Umständen ,muss man aber mit dem ag und der kk abklären,dein LG kann die Tage nicht nehmen da er nicht der Vater ist.
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