Mitglied inaktiv
Ich bin Zahnarzthelferin und da mir mein chef keine andere arbeitsmöglichkeit ausser den Behandlungsstuhl bereit stellen konnte, musste er mich ins Beschäftigungsverbot schicken. ich war zudemzeipunkt schwanger (Wegen ansteckungsgefahr) Dies tat er aber nur unter der voraussausetzung das ich ihm einen neuen vertrag unterschreibe in dem drin steht das am 30.9.2006 mein arbeitsverhältnis endet. Nun hab ich noch resturlaub von 2004 da war ich auch schon im BV wegen meiner ersten tochter hatte dann 2005 erziehungurlaub und 2006 war ich dann wieder im BV wegen meiner 2ten Tochter. Steht mir nun der Resturlaub von 2004 und 2006 zu wenn der vertrag einfach am 30.9.2006 endet? ichbin nun wieder im erziehungsurlaub somit kann ich den resturlaub nicht nehmen. Ich habe gehört das er mir den dann auszahlen müsste?!? _______________ ----Nachtrag--- _______________ Meine erste tochter wurde am 7.2.2005 geboren habe ich dann auch noch anspruch auf urlaub in der mutterschutzfrist? Die endete am am 7.4.2005 habe ich dann urlaubanspruch bis 7.4. oder nur bis die mutterschutzfrist gebinnt das wär dann der 25.12.2004. Mein chef weigert sich nämlich jetzt mir den Urlaub auszubezahlen.
Mitglied inaktiv
Zum Nachtrag: Dir steht nach §17BErzGG der Urlaub für den GANZEN April 2005 zu, nicht nur anteilig bis 7.4. Viele Grüße Désirée
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