Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ergänzung zur Frage unten... zu Harz 4 Bezug

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ergänzung zur Frage unten... zu Harz 4 Bezug

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! danke erstmal für ihre antworten! daraus ergibt sich dennoch bei mir noch eine frage, ... und zwar weiß ich ja jetzt das ich trotz harz 4 und arbeitslosigkeit meinens mannes anspruch auf 2-3 jahre zuhause beim kind habe und trotzdem weiterhin leistungen bekomme. muss ich während dessen vermittelbar sein, wenn ich weiterhin harz 4 beziehen möchte / muss? denn wie soll das gehen wenn das kind grad 1 jahr ist? mein mann wird wenn sein vertrag ausläuft sowieso jobben gehen und sich niemals auf die "faule haut" legen.. danke nochmals... gruß Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können bis zu 3 J. zu Hause sein u müssen nicht vermittelbar sein. Wenn Ihr Mann einen Job hat, wird sein Verdienst angerechnet Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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ja, aber WENN mann ohne job ist?


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