Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist EG-bezug möglich, wenn erstmals EZ+ EG ab 7. Geburtstag beantragt werden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist EG-bezug möglich, wenn erstmals EZ+ EG ab 7. Geburtstag beantragt werden?

Iris_Häubchen

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Sehr geehrte Frau Bader, auf meine Frage, ob Elterngeldbezug auch noch möglich ist, wenn erstmals Elternzeit für ein Kind ab dem 7. Geburtstag beantragt wird (1. Schuljahr), habe ich bislang keine Antwort im Netz gefunden. Mein Arbeitgeber stimmt einer 1-jährigen Elternzeit zu. Da ich für meine Tochter während der ersten 14 Lebensmonate kein Elterngeld beantragt hatte, hatte ich gehofft, diese Unterstützung noch für das 1. Schuljahr bekommen zu können. Sehen Sie hierfür eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank und herzliche Grüße Iris Häubchen


misses-cat

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Elterngeld plus muss ab dem 15 Monat ohne Unterbrechung genommen werden ( maximal geht dann bis ca 28 lebensmonat genau müsstest du google fragen) Dein kind ist definitiv zu alt


MamaausM2

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Tja, dein nicht genommenes Elterngeld ist weg


misses-cat

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Also zb ne halbe Stelle machen, mein aktueller 1 kl. Hat zwei mal die Woche bis halb 12 und dreimal bis halb eins, würde klappen wenn du in deinem Bereich homeoffice machen kannst komplett ohne ogs ansonsten gibt es ja an den meisten Grundschulen kuzzeitbetreung bis 13.30


Cpt_Elli

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Gibt es leider nicht. Ich selbst habe bei K1 nur wenige Monate EG bekommen, mein Freund hat in seiner mehrmonatigen EZ von Überstundenabbau gelebt und bei K2 haben wir auch nicht alles ausgeschöpft. Es ist etwas ärgerlich, weil man in späteren Lebensphasen wie der Einschulung das Geld vielleicht viel nötiger braucht (immerhin gibt es erst ab 2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung), aber so ist es halt.


Iris_Häubchen

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Vielen lieben Dank euch allen für eure Antworten! Dann werde ich eine andere Lösung finden :)


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