Iris_Häubchen
Sehr geehrte Frau Bader, auf meine Frage, ob Elterngeldbezug auch noch möglich ist, wenn erstmals Elternzeit für ein Kind ab dem 7. Geburtstag beantragt wird (1. Schuljahr), habe ich bislang keine Antwort im Netz gefunden. Mein Arbeitgeber stimmt einer 1-jährigen Elternzeit zu. Da ich für meine Tochter während der ersten 14 Lebensmonate kein Elterngeld beantragt hatte, hatte ich gehofft, diese Unterstützung noch für das 1. Schuljahr bekommen zu können. Sehen Sie hierfür eine rechtliche Grundlage? Vielen Dank und herzliche Grüße Iris Häubchen
Hallo, nein, das ist leider so spät nicht möglich. Liebe Grüße NB
misses-cat
Elterngeld plus muss ab dem 15 Monat ohne Unterbrechung genommen werden ( maximal geht dann bis ca 28 lebensmonat genau müsstest du google fragen) Dein kind ist definitiv zu alt
MamaausM2
Tja, dein nicht genommenes Elterngeld ist weg
misses-cat
Also zb ne halbe Stelle machen, mein aktueller 1 kl. Hat zwei mal die Woche bis halb 12 und dreimal bis halb eins, würde klappen wenn du in deinem Bereich homeoffice machen kannst komplett ohne ogs ansonsten gibt es ja an den meisten Grundschulen kuzzeitbetreung bis 13.30
Cpt_Elli
Gibt es leider nicht. Ich selbst habe bei K1 nur wenige Monate EG bekommen, mein Freund hat in seiner mehrmonatigen EZ von Überstundenabbau gelebt und bei K2 haben wir auch nicht alles ausgeschöpft. Es ist etwas ärgerlich, weil man in späteren Lebensphasen wie der Einschulung das Geld vielleicht viel nötiger braucht (immerhin gibt es erst ab 2026 einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung), aber so ist es halt.
Iris_Häubchen
Vielen lieben Dank euch allen für eure Antworten! Dann werde ich eine andere Lösung finden :)
Ähnliche Fragen
Guten Tag, vielen Dank erst einmal, dass Sie uns diese Möglichkeit überhaupt ermöglichen. Wir erwarten Zwillinge. Errechneter Zeitraum ist der 04.11.2023. Nun zur Situation: Ich persönlich bin NOCH Soldat. Noch bis zum 31.03.2024 ab dem 01.04.2024 bin ich im (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) § 5 Förderung der schulischen und beruflich ...
Liebe Frau Bader, uns ist bei der Beantragung der Elternzeit bzw. des Elterngeldes ein großes Malheur passiert. Mein Mann hat bei der Elterngeldstelle für den 14. LM Basiselterngeld beantragt, beim AG jedoch versehentlich den 15. LM angegeben. Aufgefallen ist uns dies leider erst jetzt, nachdem der 15. LM bereits begonnen hat. Er hat also den 14 ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in einer Hochrisikoschwangerschaft und beziehe Arbeitslosengeld l. Ich habe heute von der Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Werde ich weiterhin das Arbeitslosengeld l bekommen oder muss ich einen Antrag auf das Krankengeld bei der Krankenkasse stellen?
Hallo, wir erwarten im April 2024 unser zweites Kind und da wir an unserem jetzigen Wohnort wohl erst ab 2026 einen Krippenplatz haben, würden wir uns gerne die Betreuung bis dahin aufteilen. Mein Mann würde 20h pro Woche arbeiten und ich würde 24h pro Woche arbeiten. Somit planen wir ElterngeldPlus zu beantworten für insgesamt etwa 18 Monate ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Krankengeldbezug während einer Schwangerschaft würde ich gerne wissen, ob die Person weiterhin Krankengeld erhält, wenn sie eineinhalb Jahre vor dem geplanten Ende der Krankmeldung schwanger wird. Des Weiteren würde ich gerne erfahren, welcher Arzt der richtige Ansprechpartner wäre, u ...
Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Guten Tag Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Ausklammerung für 2tes Kind welche Lohnabrechnungen einreichen?
- Krank nach Elternzeit
- Elternzeit Schwanger