tinchenkoller
Nach Ende der Elternzeit kann mich mein AG erst 4 Monate später zu 50% einstellen. Für diese Zeit möchte er mich freistellen. Muß ich das aktzeptieren und erfolgt die ungewollte Freistellung dann entgeltlich? Mein AG kann mir keinen Arbeitsplatz anbieten, erst nach 4 Monaten. Gibt es hierzu einen richterlichen Beschluss oder etwas anderes, das ich dann angeben könnte? Vielen Dank im Voraus.
Hallo, dass er einen Vertrag haben, haben sie nach dem Ende der Elternzeit Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Er kann sie freistellen, muss ihn aber dann den Lohn voll zahlen. Dafür braucht man kein Urteil, das ist einfaches Vertragsrecht. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, besteht die Möglichkeit, die Rechnungen als Selbstständige erst nach der Elternzeit zu stellen? Was kommt als Leistungszeitraum auf die Rechnung? Muss ich meine Arbeit als Selbstständige (Max. 1 Stunde am Tag) trotzdem bei der Elterngeldstelle melden? Vielen Dank im Voraus.
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