Mitglied inaktiv
Hallo, es geht hier um meine Freundin, die ihr Kind in der USA zur Welt bringen möchte. Da lebt nämlich der Vater des Kindes. Das ist ihr 1. Schwangerschaft, deswegen ist sie ziemlich ratlos, und unsicher, was sie alles machen soll. Sie arbeitet - 630 DM Job - noch. Könnten sie ihr genaue angaben machten - wann muß sie bei dem Arbeitgeber Bescheid geben - bis wann sie arbeiten muß - wie funktioniert es mit dem Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld (?)... - bzw. wo kann man die beantragen, und wer bekommt es (was gibt es noch alles? ) - wann muß man die ganze Formulare einreichen? ich nehme an, wenn das Kind zur Welt kommt, wird sie noch Paar Wochen mit dem Vater zusammen in Amerika verbringen möchten - oder muß man die Formulare überhaupt selber einreichen? Kann das die Familie auch machen? Dann könnte sie per Post alles zuschicken. - um Zeit zu sparen kann man die Formulare schon vorher irgendwo besorgen? - Wird die Krankenkasse die Entbindungskosten übernehmen? Gibt es eine Regelung, daß die Krankenkasse wenigstens ein Teil übernehmen muß??(weiß leider nicht wo sie versichert ist) - Wie ist es mit der Staatsangehörigkeit des Kindes, wenn es in der USA zur Welt kommt? Vater: Italiener lebt in d. USA Mutter: Slowakin lebt in Deutschland mit einem unbefristeten Aufenthaltserlaubnis ich weiß, es sind sehr viele Fragen, und sie können nur "unpersönliche " Fragen beantworten... Falls sie eine Fragen nicht beantworten dürfen, könnten Sie vielleicht eine Stelle (Behörde) nennen, wo man genau nachfragen kann. Für Ihre Hilfe bedanke ich im Voraus MfG Zsóka
Hallo, Ein 400er ist ein Arbeitsvertrag wie jeder andere auch mit den gleichen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, bei einem 400 er hat man folgende Ansprüche: - Arbeitsvertrag: wie bei jedem anderen Vertrag auf Wunsch schriftl. - Erziehungsurlaub: bis zu 3 J. - Erziehungsgeld: wie bei jedem anderen auch - Feiertage: fällt die Arbeit auf einen gesetzl. Feiertag, muss nicht nachgearbeitet werden - Kündigung: gesetzl. wie bei allen AN - Krankheit: Lohnfortzahlung wie bei allen ANs (nicht in den ersten vier Wo. des AV) - ein Entbindungsgeld gibt es nicht mehr - Sozialversicherung: wird pauschal iHv 10 % vom AG bezahlt - Steuern: eine Arbeit ohne Steuerkarte ist möglich, es muss aber ein Freistellungsantrag beim FA gestellt werden. - Urlaub: vier Wochen pro Jahr - Gratifikationen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld): per Arbeitsvertrag/ Tarifvertrag/ Betriebsvereinbarung o.ä. Der Minijobler muss sich selber kk-versichern. Ansonsten gilt: der „Mini-Jobler“ hat die gleichen Rechte und Pflichten wie jeder andere Arbeitnehmer. Gruß, NB
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