Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, im Februar 2007 endet meine Erziehungszeit (3 Jahre war ich dann zu Hause). Nun meine Frage: muss ich meinem AG (ich arbeite als kfm. Angestellte) vorher schriftlich mitteilen, wie ich mir das zukünftige Arbeiten vorstelle (Teilzeit oder 400 €-Basis) und wenn ja, wie lange vorher? Und wie sieht das mit der KK-Versicherung aus bei Teilzeit & 400 €-Basis?Und was ist mit Rentenanwartschaften? Ich habe mal gehört, dass man in der EZ keine Anwartschaften "erwirtschaftet" - wie ist das bei TZ oder 400 €-Basis? Ich habe nämlich auch das Problem, das mein Kind nicht im Februar 2007 im Kiga aufgenommen wird, sondern erst im August. Ich habe bisher keine Möglichkeit, ihn von Februar - August 2007 irgendwo unterzubringen, damit ich wieder arbeiten kann. Kann ich die Elternzeit verlängern oder unbezahlten Urlaub nehmen? Wie sieht das dann mit der Kündigungsfrist aus? Bei uns in der Firma sieht es momentan sehr schlecht aus. Haben Sie diesbezüglich evtl. einen Link oder einen Tip dass ich mich einlesen kann? Entschuldigen Sie bitte, wenn das alles etwas durcheinander ist, aber irgendwie gehen mir 1000 Sachen aufeinmal durch den Kopf. Ein schönes Wochenende und im voraus vielen Dank für Ihre Hilfe!!!! Alles Liebe, Stefanie
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf KiGa ab dem 3. Geb. - da müssen Sie sich durchsetzen. Ansonsten müssen Sie sich nur dann beim AG melden, wenn Sie verkürzen wollen, und dies 3 Mo. vorher schriftlich. Ob ein Anspruch besteht hängt von der Anzahl der Mitarbeiter ab. Die Rente wird für die drei Jahre angerechnet. Gruß, NB
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Ich bin angestellt, mein Mann selbständig. Meinem Mann fehlen derzeit noch sechs Monate um auf die Mindestversicherungsdauer zu kommen, um Anspruch auf eine gesetzliche Rente zu haben. Nun habe ich schon herausgefunden, dass wir die Erziehungszeiten in den ersten drei Jahren auch auf den Vater übertragen können. Leider s ...
Hallo Fr. Bader. Ach meiner insgesamt 5jährigen Erziehungszeit (2 Kinder) möchte ich für ein Jahr mit Teilzeit wieder einsteigen. Vor den Kindern war ich Vollzeit beschäftigt. Nach einem Jahr möchte ich, wenn mein Großer in die Schule kommt, sein 3. Erziehungsjahr noch nehmen und danach wieder Teilzeit arbeiten. Nun wurde mir von der Personalabtei ...
Guten morgen, ich hab das Internet durchwälzt und finde nichts aktuelles. Unser Baby kommt im Oktober auf Die Welt. Der Papa möchte gerne Erziehungszeit in Anspruch nehmen . Nun muß er allerdings 2 Kindern aus früherer Beziehung Unterhalt leisten. Das wäre mit Elterngeld gar nicht machbar zumindest nicht die Höhe wie bisher ... Hat er das recht ...
Liebe Frau Bader, auch von meiner Seite eine Frage zum leidlichen Thema Fiktives ALG mit der herzlichen Bitte um kurze Antwort: Ich hatte bis Ende März 2017 einen befristeten Arbeitsvertrag, am 04.04.2017 kam mein Sohn zur Welt. Seitdem bin ich Hausfrau in Kindererziehungszeit. Mein Sohn kommt jetzt in die Kita und ich war lange davon ausgega ...
Sehr geehrte Frau Bader, ist es einem verheirateten Elternpaar erlaubt, dass Partner 1 zu 100 % in Elternzeit ist und Basiselterngeld bezieht, während Partner 2 - ebenfalls in Elternzeit - Teilzeit (25-30 Stunden pro Woche) arbeitet und dabei Elterngeld Plus bezieht? Oder kann Elterngeld Plus nur dann bezogen werden, wenn beide in Teilzeit a ...
Hallo, ich habe eine Frage rund ums Elterngeld und Erziehungszeiten. Im Oktober werde ich zum 3. mal Mutter. Bisher habe ich bei den ersten beiden je ein Jahr Elternzeit genommen und bin danach wieder Vollzeit ins Berufsleben gestartet. In diesen Fällen habe ich Basiselterngeld bezogen. Jetzt will ich es anders machen und gern nach der Elternze ...
Liebe Frau Bader, mein Arbeitsvertrag einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist zum Ende meiner Schwangerschaft ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich war 2 Jahre in dieser Anstellung. Daher befinde ich mich jetzt wohl rechtlich nicht in "Elternzeit", sondern in "Erziehungszeit". Dazu habe ich drei Fragen. 1) Habe ich bis zum 3. ...
Guten Tag Frau Bader, ich war unmittelbar bis vorder Geburt meines ersten Sohnes im Jahr 2016 im ALG1 Bezug. Danach war ich in der Erziehungszeit. Vor dem 2. Geburtstag meines ersten Kindes wurde im Jahr 2018 mein zweiter Sohn geboren. Als dieser 2,5 Jahre alt war habe ich eine befristete Arbeitsstelle angenommen für 6 Monate. Nun wollte ich fra ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Situation ist sehr kompliziert und ich würde mich sehr über Ihre kurze Einschätzung freuen: Ich bin derzeit noch in Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten, in 5 Wochen ist meine Abschlussprüfung. Mein Mann ist bis Ende Juni in Elternzeit und betreut unseren Sohn (4,5 Monate alt). Aus familiären und arbeit ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse