Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ende Elternzeit erneute Schwangerschaft

Frage: Ende Elternzeit erneute Schwangerschaft

LeLa258

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit bei meinem Hauptarbeitgeber geht noch bis März 2017. Während meiner Elternzeit arbeite ich in Absprache mit meinem Hauptarbeitgeber auf 850 Euro Basis in einem anderen Unternehmen. Nun bin ich erneut schwanger (5. SSW) und werde voraussichtlich nicht zu meinem Hauptarbeitgeber zurückkehren weil diese mir kein für mich passendes Stundenmodell anbieten können und ich dann ohnehin nach der Elternzeit ja nur für 3 Monate zurück käme und dann wieder in Mutterschutz gehen würde. Was ich moralisch irgendwie etwas daneben finde. Andererseits würde ich mir dadurch natürlich meine Stelle bei meinem Hauptarbeitgeber für weitere 3 Jahre sichern und könnte danach wieder in meinen Job einsteigen. Das wäre die eine, irgendwie nicht so schöne, Option. Die andere Frage die ich mir stelle: Habe ich bei meinem 850 Euro Job auch einen Anspruch auf Elternzeit? Also muss mich mein Arbeitgeber bei dem 850 Euro Job nach der Elternzeit meines 2. Kindes auch wieder beschäftigen? Oder ist er dazu nicht verpflichtet? Vielen Dank und freundliche Grüße, LeLa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, können Sie nicht die EZ bei AG 1 verlängern und weiter bei AG 2 arbeiten? Ansonsten kommt es darauf an, ob der Vertrag bei AG 2 auf die erste EZ begrenzt ist Liebe Grüße NB


LeLa258

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich habe zu März 2017 bereits die vollen 3 Jahre ausgeschöpft. Insofern ist eine Verlängerung nicht möglich. (Betrifft Kind 1) Die neue Elternzeit (betrifft Kind 2) würde dann ab Juli/August 2017 starten und ich frage mich eben, ob AG 2 wo ich nur auf Minijob Basis arbeite dazu verpflichtet ist mich nach der Elternzeit für Kind 2 wieder zu beschäftigen? AG 1 wäre zu diesem Zeitpunkt ja schon raus, da ich nicht zurückkehren würde zu März 2017. Vielen Dank , LeLa


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

dann lass Dir doch von AG 2 bescheinigen das er Dich ab Ende der EZ übernimmt. Und bei AG1 kündigst Du dann wenn alles unter dach und Fach ist zum Ende der EZ von Kind1. Und klar kannst Du auch bei AG2 Elternzeit nehmen. Fraglich ist halt ob er dir einen Arbeitsvertrag geben wird der über die EZ1 hinaus läuft. Mutterschutzgeld würdest Du natürlich nur über die Höhe bekommen in welchem Vertrag du gerade bist. Bleibst Du bei AG1, dann eben über den Vollzeitlohn, kündigst du und bleibst bei AG2, dann über die 850 €. Ist ja dann ein ganz reguläres Teilzeitverhältnis. Wenn Du dich verschrieben hast und meinst nicht 850 € sondern 450 € (wegen Minijob), da gibt es dann an Mutterschutzgeld nur die Einmalzahlung - da du dann ja selbst nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Was passiert eigentlich, bei einer erneuten Schwangerschaft vor dem Ende der Elternzeit? Erhält man Mutterschaftsgeld und auch den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld für die nächste Geburt? Zur unterscheiden sind ja 3 Fälle: 1. Elternzeit endet mehr als 6 Wochen vor der nächsten Geburt. (Da müsste es ja alles geben, da man ja wieder arbeit ...

Guten Abend 🙂 aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 10 Monate alt.    Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeiten gehen möchte, einen Vertrag haben wir n ...

Guten Abend 🙂   aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann.    Ich befinde mich zur Zeit bis zum 30.06.2024 im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 11 Monate alt.   Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt (ab dem 19.07.2024) und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeite ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Guten Tag Frau Bader,  Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschaftsgeld, der Sachverhalt ist folgender: Ich war seit der Geburt meiner ersten Tochter in Elternzeit und habe die vollen 3 Jahre genommen (18 Monate davon Mutterschutz wegen Frühgeburt). Jetzt bin ich erneut schwanger. Die Elternzeit endete 25 Tage vor dem Beginn des neuen Mutte ...

Hallo, Ich habe einen Festvertrag mit 30h. Ich befinde mich noch in EZ bis 02.08.25. Ab 01.01.25 arbeite ich in TZ w. EZ 19,5 Stunden, befristet bis 31.07.25. Mein Festvertrag von 30h bleibt unberührt.  Wenn ich jetzt während der TZ w. EZ schwanger werden sollte (bekäme direkt ein BV), würde der TZ Vertrag dann am 31.07.25 trotzdem auslaufen ...

Ich habe mein Kind am 02.01.2024 geboren und war zuvor aufgrund meiner Arbeit als Krankenschwester im Krankenhaus vom FA ins Beschäftigungsverbot gerutscht. Ich hatte ein Jahr Elternzeit nach der Geburt beantragt und wollte nach der EZ wieder in Vollzeit arbeiten, dies ist auch mit dem AG so abgesprochen, die Betreuung würde über meine Schwiegerel ...

Hallo, meine Elternzeit endet bald (2jahre) Ich bin 5 Monate vor Ende Elternzeit schwanger geworden mit Kind nr.2 ich müsste z.B. Montag z.B. arbeiten und würde Freitag vorher mein BV bekommen vom Arzt. Es ist tatsächlich bei mir aufgrund vieler Komplikationen nicht möglich in diesem Job zu arbeiten. Meine Frage wäre, bekomme ich ganz normal ...

Guten Tag Frau Bader, Im Juli endet meine dreijährige Elternzeit. Eigentlich wollte ich bereits Mitte letzten Jahres wieder arbeiten gehen, aber mein Standort wurde aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Meine neue Chefin hat mir einen gleichwertigen Arbeitsplatz an einem anderen Standort angeboten, den ich angelehnt habe, da mir die Entfern ...