MaYi1979
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 05.02.14 meinen Sohn zur Welt gebracht und zu seiner Betreuung 12 Monate Elternzeit bei meinem AG beantragt. Nun möchte ich meine Elternzeit bis einschl. 30.04.15 verlängern (ich habe vor eine Weiterbildung VZ zu machen). In meinem Antrag auf Elternzeit habe ich klar 12 Monate angegeben, jedoch folgenden Text eingebaut: Ich behalte mir jedoch eine Verlängerung meiner Elternzeit bzw. anfängliche Arbeit in Teilzeit vor. Kann mir mein AG die Verlängerung der Elternzeit ablehnen oder "muss" er meiner Bitte durch meinen Vorbehalt nach kommen? Ich bedanke mich schon einmal herzlich für Ihre Antwort MaYi1979
Hallo, kann er ablehnen Liebe Grüße NB
peekaboo
LG Peeka
peekaboo
Kann ich meine Elternzeit auch noch kurzfristig verlängern? Beantragt man Elternzeit nur bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes, folgt daraus, dass auf die Elternzeit für das zweite Lebensjahr verzichtet wird. Eine Verlängerung der Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums ist in diesem Fall nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Denn laut dem Bundeselternzeit- und -elterngeldgesetz (BEEG), § 16 I, 1 hat der antragstellende Elternteil für zwei Jahre, also in der Regel bis zum zweiten Geburtstag des Kindes, festzulegen.
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