Sehr geehrte Frau Bader, ich habe nur eine ganz kurze Frage, da ich mir gerade nicht sicher bin, u es Änderungen gegeben hat... Unsere Tochter wurde im Januar 2014 geboren, und ich habe 2 Jahre Elternzeit eingereicht. Nun möchte ich gerne noch um 9 Monate verlängern (und die restlichen 3 Monate aufsparen für bis zum 8. LJ unserer Tochter). Wie genau ist derzeit die Frist für die schriftliche Anmeldung der Elternzeitverlängerung? Ich war davon ausgegangen, daß es 7 Wochen sind; mein Arbeitsgeber meinte heute aber, ich müsse bei ihm 3 Monate vor Ablauf meiner Elternzeit die Verlängerung anmelden... Was istdenn nun richtig? Freundliche Grüße Tina
von karana312 am 17.09.2015, 20:53