mamahelene
Hallo, ich frage für eine Freundin die nicht weiß wohin man sich in dem Fall wendet. Sie hatte bei Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt und eingereicht. Sie ist nun vor kurzem Alleinerziehend geworden und hat einen Antrag auf Verlängerung der Elternzeit um 1 Jahr, also insgesamt wären es dann 3, gebeten. Das wollte aber der Arbeitgeber nicht. Darf er das denn so einfach? Die 2 Jahre wären im September vorbei und im letzten Monat hat sie den Antrag abgegeben. Was kann man machen, wie sit die rechtliche Lage? MFG Helene
Hallo, wenn sie mind. 2 Jahre beantragt hatte besteht ein Anspruch auf Verlängerung Liebe Grüsse, NB
Jessi86
Soweit ich weiß ist sie im recht. Weiß es aber nicht 100%. Sie muss nur spätestens 7 Wochen vorher bescheid geben, dass hat sie ja getan. Ich wüsste jetzt nicht aus welchem Grund der AG das abgelehnt hat oder ablehnen dürfte!?
desireekk
Hallo, solange die EZ innerh. der ersten 3 Lebensjahre liegt die sie weiterführen möchte, kann der Ag das nicht ablehnen, dazu müsste man aber genauere Daten wissen. Viele Grüße Désirée
mamahelene
was für Daten?
mamahelene
Kind im September geboren. Elternzeit bis diesen Jahres September beantragt da wird Kind 2. Nun Elternzeit verlängert bis nächstes Jahr September, bis 1 Tag vor dem 3. Geburtstag. Der Antrag auf Verlängerung wurde etwa 4 Monate vor Ablauf der 2 Jahre abgegeben. Begründung warum es abgelehnt werden soll gibt es nicht, evtl. weil ihre Arbeitskraft gebraucht wird weil die Verträge der anderen nur 2 Jahre gilt und sie evtl. etwas neues hat (aber nur Vermutung)
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