obstprinzessin
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe drei Kinder (1,4,8). Kind 2 geb. 20.10.2013 12 Monate Elternzeit damals genommen Kind 3 geb. 30.06.2016 24 Monate Elternzeit bis 29.06.2018. Ich möchte nach dem 29.06.2018 meine Elternzeit um 6 Monate verlängern. Nun meine Fragen: 1. Kann ich auch 6 Monate von meinem Kind 2 nehmen, obwohl ich eine Übertragung bis zum 8.Lj nicht vor Vollendung des 3.Lj beantagt habe -> ich möchte mir damit die 12 Monate von Kind 3 bis zum 8.Lj aufsparen. 2. Und falls Verlängerung der Elternzeit mit 6 Monaten von Kind 2 möglich sind, die restlichen auch bis zum 8Lj von Kind 2 aufheben? Mit freundlichen Grüßen Obstprinzessin
Hallo, Sie können, wenn der Ag zustimmt, für Kind 2 bis zu 12 Mo bis zum 8. Geb übertragen Liebe Grüße NB
chrissicat
Mit Zustimmung(!) deines Arbeitgebers kannst du 12 Monate der Elternzeit von Kind 2 noch nehmen. Er kann dies aber auch ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Elternzeit von Kind 2 kann in max. 2 Zeitabschnitte aufgeteilt werden. Zeitabschnitt 1 hast du bereits in Anspruch genommen, d.h. Du kannst zwar 6 Monate nehmen, der Rest würde dann aber verfallen.
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