Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist es möglich nachträglich Elternzeit zu beantragen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist es möglich nachträglich Elternzeit zu beantragen?

Nies12

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Liebe Frau Bader, ich habe 2 Kinder (*25.04.2012 und *17.10.2014). Bei beiden war ich jeweils 1 Jahr in Elternzeit zu Hause und habe danach in Teilzeit gearbeitet. Da mit Schuleintritt die Nachmittagsbetreuung wegfiel und die Arbeitszeiten sich nicht mit der Betreuung vereinbaren ließen, kündigte ich zum 31.12.2018 mein Arbeitsverhältnis. Ab dem 01.01.19 war ich arbeitslos gemeldet. Im März habe ich mit der Beraterin geredet und mit ihr vereinbart, dass ich erst einmal in die Familienversicherung meines Mannes eintrete und mich wieder arbeitssuchend (-los) melde, wenn sowohl die Betreuungssituation als auch meine momentan gesundheitlichen Einschränkungen besser sind. Soviel zur Ist-Situation. Kann ich in dem Fall Elternzeit beantragen, sodass mir in der Rentenversicherung keine Ansprüche verloren gehen? Lieben Dank und herzliche Grüße aus Unterfranken


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne Arbeitgeber können Sie das nicht beantragen. Die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie auch so zurechnen lassen. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Bei wem willst du denn Elternzeit beantragen? Du hast doch gar keinen Arbeitgeber.


Nies12

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Richtig, einen Arbeitgeber habe ich nicht. Ich habe es unglücklich ausgedrückt. Mir ging es um die Zeiten in der Rentenversicherung. Das konnte ich zwischenzeitlich abklären - die Rentenversicherung schickt Formulare zu und dann kann dies beantragt werden, sodass keine "Lücken" entstehen.


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