Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Recht nachträglich Elternzeit ändern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Recht nachträglich Elternzeit ändern?

roza_soza

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Guten Abend, Eine Freundin ist nach der Geburt ihres ersten Kindes schwer erkrankt. Der Vater hat für den Zeitraum nach der Geburt nur 7 Wochen Elternzeit beantragt, davon sind nun noch 5 Wochen über. Allerdings wird sich die Mutter nicht in 5 Wochen um ihr Kind kümmern können. Meine Fragen: 1) Gibt es rein rechtlich eine Möglichkeit, dass der Vater die Elternzeit noch kurzfristig ändert, sein AG wird vermutlich nicht begeistert sein. 2) Bisher weiß niemand, ob die Mutter die Elternzeit schon eingereicht hat. Wenn nicht, ist sie momentan nicht dazu in der Lage. Sie würde dann ja nach Ablauf des Mutterschutzes krank geschrieben sein. Kann sie dann später noch Elternzeit einreichen? Abgesprochen mit dem AG war, dass sie ein Jahr Elternzeit nimmt. Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Kindsmutter braucht im Moment keine Elternzeit, sie ist ja krank geschrieben. Der Kindsvater kann im Rahmen eine Härtefall- Regelung eine Verlängerung der Elternzeit beantragen, um das Kind zu betreuen. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Also erst einmal sind 7 Wochen EZ sehr ungewöhnlich, zumal er mdst. 2 Lebensmonate EZ nehmen muss, um Anspruch auf EG zu haben. Davon ab, dürfte dieser Fall unter die Härtefallregelung fallen und der AG muss einer Verlängerung zustimmen. Zitat. Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit hat Ihr Mitarbeiter nur ausnahmsweise, wenn ein vorgesehener Wechsel der Betreuungsperson aus wichtigem Grund nicht erfolgen kann. Wenn die KM unvorhergesehen gesundheitlich nicht in der Lage ist, sollte das "ein wichtiger Grund" sein. EZ KM: Antragsfrist 7 Wochen vor EZ-Beginn.


mellomania

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aufpassen: solage die mutter krank geschrieben ist und voll gehalt bekommt, erhält sie kein elterngeld! sie darf in der ez nur 30 h arbeiten bzw. so bezahlt werden. in wie weit da krankengeld zu viel wäre etc weiß ich nicht.


roza_soza

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Warum er 7 Wochen beantragt hat, weiß ich auch nicht. Aber er wird später nochmal nen Monat nehmen, das passt also mit dem Elterngeld. Natürlich, die Mutter wäre nur krankgeschrieben, wenn sie keine Elternzeit eingereicht hat und würde somit entweder Elterngeld oder Krankengeld erhalten. Weiß nur gerade keiner, ob sie das evtl. vor der Geburt schon gemacht hat. Wir hoffen nicht, wäre einfacher bzgl Elterngeld.


KielSprotte

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Verbindlich kann sie das eigentlich nicht gemacht haben, weil sie vorher das genaue Gebdatum noch gar nicht kannte. Kann der Mann nicht einfach mal beim AG nachfragen?


mellomania

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er muss sich verbindlich festlegen mit der elternzeit bei der erstmeldung. der AG muss das doch wissen was eingereicht wurde.


KielSprotte

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@mello: lese doch mal richtig! Es geht einmal um den KV und einmal um die KM, die scheinbar momentan nicht kommunizieren kann.


mellomania

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der vater hat jetzt 7 wochen und nimmt irgendwann nochmal. DAS geht halt net. ohne Elterngeld ja, mit elterngeld nicht. da es LEBENSMONATE sein müssen die mutter is was anderes. wenn sie krank ist und gehalt bekommt, kann sie keine elternzeit nehmen. da sie als voll beschäftigt gilt. wie es im krankengeldstand aussieht weiß ich nicht. aber ihr AG müsste doch wissen, ob sie was eingereicht hat oder nicht. sie muss ein jahr in den ersten 3 lebensjahren genommen haben, daher hätte sie noch zeit. am besten ruft man den AG von ihr an und klärt das.


Felica

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Ruft beim AG an und klärt das. Ich vermute mal der Vater ist aktuell auch der gesetzliche Betreuer? Falls nein, schleunigst beim Amtsgericht beantragen. Ihr werden mindestens Aufenthalt, Gesundheit, Finanzen und Versicherungen benötigen. Das muss alles extra beantragt werden. Einer allgemeine Vorsorge für alles wäre noch besser Alles Gute für die Mutter.


roza_soza

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Vielen Dank für die ganzen Antworten. Die Info mit der Härtefallregelung für den Vater hilft uns weiter. Die Frage bzgl der Mutter hatte 2. Priorität. Doch, er kann jetzt 7 Wochen Elternzeit haben und davon 1 Monat Elterngeld erhalten (und später nochmal einen Elterngeldmonat, also 2). Elternzeit und Elterngeld sind ja nicht zwangsläufig gekoppelt. Er hat dann halt ab Woche 4,5-7 kein Einkommen. Aber verloren gegangen wäre nichts, da die Mutter die restliche Elterngeldmonate genommen hätte und der 2. Monat des Vaters noch folgen würde. Den AG der Mutter kontaktieren steht auf der Liste, aber erst müssen noch ein paar wichtigere Dinge geregelt werden.


MamaausM

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Der papa könnte auch mehr Monate Elterngeld beziehen. Es stehen ihnen zusammen 14 Monate Basis EG zu


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