Frage:
Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Guten Tag,
ich werde 12 Monate Elternzeit nehmen und mein Partner 2 Monate in unterschiedlichen Lebensmonaten des Kindes.
Mein Partner hat bei seinem Arbeitgeber fristgerecht eingereicht, in welchen Lebensmonaten er die Elternzeit nehmen möchte. Der Antrag wurde ihm unterschrieben, also genehmigt und ihm wurde eine Kopie ausgehändigt.
Nun möchte der Arbeitgeber einen der angegebenen Monate nachträglich nicht mehr genehmigen. Hervorgebrachte Gründe seien eine Urlaubssperre für den Zeitraum des Elternzeitmonats und betriebliche Begründungen (Probleme bei der Organisation von Arbeitsabläufen).
Kann der Arbeitgeber genehmigte Elternzeiträume nachträglich verweigern aufgrund der angegebenen Begründungen?
Vielen Dank für die Auskunft!
von
Hamburga86
am 15.06.2021, 16:17
Antwort auf:
Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Hallo,
die Ez muss nicht genehmigt werden, sie wird mitgeteilt. Auch bei wichtigem Grund hat der AG kein Widerspruchsrecht.
Auf der anderen Seite muss man natürlich überlegen, wie wichtig einem die Firma ist und ob man den Monat nicht einvernehmlich verschieben kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2021
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Nein, erstmalig eingereichte Elternzeit kann grundsätzlich nicht abgelehnt werden, wenn sie fristgerecht eingereicht wurde. Auch nicht wegen betrieblicher Gründe. Der Arbeitgeber hat keine Möglichkeit, sich der Elternzeit zu entziehen. Das Gesetz ist da zu 100% auf Seiten der Eltern.
Planungs- und Logistikprobleme muss der Arbeitgeber dann leider selbst lösen, da muss man als Eltern keine Rücksicht drauf nehmen.
von
Dojii
am 15.06.2021, 16:24
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Keine Sorge: EZ wird nicht beantragt, sondern mitgeteilt!
Der AG hat da kein Mitspracherecht.
von
KielSprotte
am 15.06.2021, 16:28
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Aufgrund dringend betrieblicher Gründe kann die EZ verweigert werden, allerdings nicht wegen normaler organisatorischen Schwierigkeiten. Das ist eher für Extremfälle gedacht (Firma geht sonst insolvent, weil so schnell kein Ersatz eingarbeitet ist, etc.). Ob einmal bestätigte EZ zurück genommen werden kann, weiß ich nicht.
von
bellis123
am 15.06.2021, 16:31
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
der AG kann nicht ablehnen, da ez nicht genehmigungspflichtig ist. von daher ist der vater sicher. aber dein antrag wirft bei mir eine frage auf. was machst du danach? nach den 12 monaten? du hast kein recht auf verlängerung, da du nur 12 monate gemeldet hast und das bedeutet, dass du danach arbeiten gehst. kannst du nicht so arbeiten wie vorher, musst du tilzeit machen, was aber heißen würde, dass dein vollzeit vertrag futsch ist. du musst dich für die ersten 24 monate erklären. besser wäre, 24 monate zu melden und ab dem 13. monate dann tz in ez. bis zu 30 h geht das. dann hast du deinen alten vertrag noch. wenn du natürlich sicher villzeit zurückmöchtest, ist es ok...
von
mellomania
am 15.06.2021, 16:35
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Hallo,
Was ich noch problematisch sehe, ist, dass der Mann zwischen den Elternzeit-Abschnitten keinen Kündigungsschutz hat.
Vielleicht sollte dein Mann gemeinsam mit dem Arbeitgeber sehen, wie man das lösen könnte. Nicht, dass er am Ende zwar Elternzeit, aber keinen Job hat.
LG luvi
von
luvi
am 15.06.2021, 17:53
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Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
was er muss, hat er natürlich kündigunsschutz bis nach dem letzten monat. sonst hätte ja kein vater kündigungsschutz dazwischen..das wäre mir neu
von
mellomania
am 15.06.2021, 18:22
Antwort auf:
Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Man lernt nie aus. ;)
Das ist leider wirklich so. Der Kündigungsschutz besteht nicht zwischen zwei Elternzeitabschnitten, wenn diese weiter als 8 Wochen auseinander liegen. Auch dann nicht, wenn beide Monate/Abschnitte zusammen beantragt wurden.
Nimmt man bspw. Lebensmonat 1 und 12 kann man dazwischen gekündigt werden bis 8 Wochen vor dem 12. LM.
Nimmt man LM 1 und 3 kann man dazwischen nicht gekündigt werden, weil weniger als 8 Wochen zwischen LM 1 und LM 3 liegen.
u.s.w.
von
Dojii
am 16.06.2021, 07:26
Antwort auf:
Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
Punkt 18.1 der Richtlinien zum BEEG:
"Wird Elternzeit in Zeitabschnitten genommen, gilt das Kündigungsverbot nur während der Elternzeitabschnitte, nicht während der Arbeitszeitabschnitte dazwischen."
von
Dojii
am 16.06.2021, 07:39
Antwort auf:
Genehmigte Elternzeit nachträglich ablehnen
:-)
von
mellomania
am 16.06.2021, 14:17