Guten Tag liebe Nicola,
Unsere Tochter kam am 25.04.2021 statt am 29.05.2021 zur Welt. Ich habe die Elternzeit aber noch vor der Geburt bis 30.05.2022 beantragt. Das Elterngeld kommt natürlich im April zum letzten Mal und mir ist leider erst vor kurzem eingefallen, dass es wahrscheinlich von AG nicht korrigiert wurde. Bzw sie sagen es ist schon zu spät den Termin zu ändern.(ist es tatsächlich nicht mehr anpassbar?) Was passiert dann bis 30 Mai? Zahlt mein Arbeitsgeber weiter die Versicherungen oder muss ich selber dann zahlen?
Außerdem weiß ich jetzt schon, dass meine Stelle nicht mehr existiert, laut meiner Chefin versuchen sie in der anderer Abteilung oder am Empfang mir etwas anzubieten, was meinen Qualifikationen nicht entspricht. Ehrlich gesagt, ich wäre sogar froh, wenn sie meinen Vertrag (mit Abfindung? Nach knapp 9 Jahren in der Firma) aufheben würden, aber wir stelle ich es am besten an?
Vielen Dank im Voraus für die Tipps!
Lg, Irina
von
Irina151
am 24.01.2022, 17:20
Antwort auf:
Elternzeit nachträglich korrigieren
Hallo,
die EZ endet dann tatsächlich mit dem angegebenen Termin, eine andere Einigung mit dem AG natürlich möglich. KK ist weiter beitragsfrei.
Bzgl. des Aufhebungsvertrag müssen Sie mit dem AG reden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2022
Antwort auf:
Elternzeit nachträglich korrigieren
Kommt auf die genaue Formulierung in deiner EZ-Mitteilung an; hast du ein fixes Datum genannt, oder 1 Jahr ab Geburt.
von
KielSprotte
am 24.01.2022, 17:57
Antwort auf:
Elternzeit nachträglich korrigieren
Leider weiß ich es nicht mehr so genau, aber das Datum habe ich auf jeden Fall reingeschrieben.
von
Irina151
am 24.01.2022, 19:22
Antwort auf:
Elternzeit nachträglich korrigieren
das musst du mit dem AG abmachen wenn du das datum fix reingeschrieben hast. zweites problem hast du, da du nur ein jahr gemeldet hast und somit für zwei jahre gemeldet hast. du musst daher danach so arbeiten wie vorher. wenn du deinen vertrag nicht erfüllen kannst, müsstest du kündigen...der AG muss dir aber eine vergleichbare stelle zur verfügung stellen. das würde ich als erstes klären. kannst du voll arbeiten? oder käme eine verlägerung in betracht wenn der AG da zustimmt? dann könntest du in der ez eine tz bis 30 h arbeiten...
von
mellomania
am 25.01.2022, 06:25