Sophia2013
Hallo, ich habe nach der Geburt meiner Tochter 11 Monate Elternzeit genommen und mein Lebensgefährte 3. Nach der Elternzeit bin ich wieder auf Teilzeitbasis an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Nun habe ich ein Problem mit der Krankenversicherung: Ich bin im Moment noch privat krankenversichert, würde aber ab 2016 versicherungspflichtig werden, weil die JAEG gestiegen ist. Grundsätzlich ist das auch OK, allerdings würde ich den Beginn der Versicherungspflicht gerne noch etwas hinausschieben, da ich erneut schwanger bin und gerne noch einige Vorsorgeuntersuchungen als Privatpatient machen lassen würde. Frage: meine Tochter ist gerade erst 2 Jahre alt geworden - könnte ich nachträglich noch einige Monate Elternzeit nehmen? Man kann sich doch für die Dauer der Elternzeit von der Versicherungspflicht befreien lassen? Wenn die Elternzeit von Kind 1 dann z.B. 3 Monte vor dem ET von Kind 2 endet, würde ich doch entsprechend später versicherungspflichtig werden? Ich denke, dass mein Arbeitgeber zustimmen würde, da ich ja auch in Elternzeit wie gehabt meine 25 h/Woche arbeiten könnte... Vielen Dank! LG Sophia
Hallo, von der Versicherungspflicht befreit ist man nur, wenn man pflichtversichert ist. Die Elternzeit nachträglich zu beantragen ist nicht möglich. Liebe Grüße NB
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