Charlotte16
Sehr geehrte Frau Bader, mein Kind wird voraussichtlich am 30.01.2019 durch Sectio geboren, der Mutterschutz geht meines Wissens vom 02.01.-10.04.2019 (errechneter ET war der 13.02.2019) Ich werde den Elternzeitantrag in der 1. Woche nach der Geburt abgeben und Elternzeit vom 11.04.2019 - 31.12.2020 beantragen, mit der Bitte um Teilzeittätigkeit ab 01.01.2020 in Abhängigkeit von der Krippensituation. Allerdings läuft mein Vertrag am 30.06.2020 aus. Ist es hier sinnvoll und überhaupt korrekt, den 31.12.2020 als Enddatum zu wählen, für den Fall, dass der Vertrag verlängert wird? Ich habe es folgendermaßen formuliert: „bis 31.12.20, sofern mein Vertrag verlängert wird“ Andere Möglichkeiten wären - Elternzeit bis 31.12.2019: dann müsste ich aber ab 01.01.2020 wieder voll arbeiten. Dies traue ich mir mit 2 kleinen Kindern nicht zu und stelle es mir auch schwierig vor, außerhalb der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung durchzusetzen. Außerdem müsste ich wissen, ob ich zu dem Zeitpunkt überhaupt ein Krippenplatz bekomme. -Elternzeit bis zum Ende des Vertrages am 30.06.2020: dann weiß ich auch nicht, ob im neuen Vertrag (falls verlängert) eine Teilzeitregelung möglich ist Was würden Sie empfehlen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen C.V.
Hallo, die von Ihnen vorgeschlagene Formulierung halte ich für machbar. Liebe Grüße NB
mellomania
problem ist dass du ohne AG keine Elternzeit hast. der AG darf dir die EZ nur bis Vertragsende genehmigen meines wissens nach.
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