Tiffy_78
Hallo, mein Kind wurde 2015 geboren, ich hatte danach 2 Jahre EZ. Nun würde ich gern kurzfristig 3 Monate EZ nehmen. Nach der Gesetzesänderung ist der Antrag wohl 13 Wochen vor der EZ zu stellen. Frage: Ist das eine Kann- Vorschrift bzw wenn der Arbeitsgeber zustimmt, ist dann auch eine kürzere Vorlaufzeit möglich? Oder sind die 13 Wochen vorgeschrieben wegen evtl weiterer Bearbeitung/Meldung bei der Krankenkasse o.ä.? Vielen Dank!
Hallo, 1. Wenn der Ag zustimmt, ist es kein Problem. 2. Wenn das KInd vor dem 01.07.2015 geboren ist, haben Sie keinen Anspruch auf weitere EZ, dann geht es nur mit Zustimmung vom AG Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn der Arbeitgeber einer kürzeren Frist zustimmt, ist diese kein Problem. Die 13 Wochen sollen dem Arbeitgeber (einseitig) nur genug Zeit geben, sich darauf einzustellen. Wenn er weniger Zeit braucht, ist das auch in Ordnung.
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