Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld Kind 2, 3 Jahre EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld Kind 2, 3 Jahre EZ

Fliegerei15

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Hallo Frau Bader, Wir sind in der laufenden Elternzeit mit Kind zwei schwanger und meine Frau hat drei Jahre Elternzeit in der sie nicht gearbeitet hat. Bekommen wir volles Elterngeld gemessen am votherigen Einkommen vor Kind 1 oder nur den Mindestsatz?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn sie nicht gearbeitet hat in den letzten drei Jahren bekommt sie den Mindesteinsatz . Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Mindestsatz


User-1722183313

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Moin, wie lange läuft die EZ denn schon? Interessant sind die 12 Monate vor der Geburt (ohne MS). Wurde hier nicht gearbeitet, gibt es den Mindestsatz von 300€ (+ evtl. Geschwisterbonus bis zum 3. Geb. von K1). Ausgeklammert werden können längstens 14 Monate nach der Geburt von K1. Die Monate danach werden mit 0€ einfließen.


MamaausM2

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Kann man aus deinen Angaben nicht sagen. Abhängig ist zum Beispiel, wann das erste Kind geboren wurde; wie lange Elterngeld bezogen wurde; ob Basis oder Elterngeld plus und wann der Mutterschutz Kind 2 beginnt. Wichtig wäre auch die laufende Elternzeit zum neuen Mutterschutz zu beenden und daraus dann das Mutterschaftsgeld zu beziehen. Das gibt es nur so aus dem Gehalt von vor Geburt wie bei Kind 1 Das volle Elterngeld gibt es nur bei einem Abstand der Kinder von ca 16 Monaten. Bei basis sind es nur 14 Monate. Alle Monate die mehr sind, zählen mit 0€ und mindern das neue Elterngeld zum mindestsatz


Fliegerei15

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Danke euch schon mal. Kind 1 7.8.20 und es gab Elterngeld Plus, also 24 Monate. Die Elternzeit läuft also noch bis August 23 und Kind 2 kommt im Juli.


MamaausM2

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Wenn sie nicht arbeitet. Mindestsatz von 300€ und der Geschwisterbonus .... Achtung bei EG plus wird dieser auch halbiert und er wird längstens bis zum dritten Geburtstag gezahlt. Das Elterngeld muss vor Beginn des Mutterschutzes beendet sein, sonst wird es gekürzt. Mutterschaftsgeld gibt es wenn ihr dem AG mitteilt wann der neue Mutterschutz beginnt und deshalb die Elternzeit beendet wird.


Fliegerei15

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Okay, ich dachte, es wird das Einkommen von vor der Geburt genommen. Das wäre ja ideal gewesen. Also ToDo: Gewerbe anmelden und ca. 10 Wochen vor Geburt die EZ beenden um dann in Mutterschutz zu gehen (sie kommt automatisch ins Beschäftigungsverbot.


MamaausM2

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Das Gehalt wäre nur genommen worden, wenn Kinder Abstand von ca 14 Monaten haben. Und Gewerbe muss schon zielführend sein. Also auch noch Geburt fortgeführt werden. Dann wäre auch das letzte abgeschlossene Kalenderjahr relevant .


Fliegerei15

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Wenn wir aber jetzt das Gewerbe haben, wir das letzte Kalenderjahr also 2021 genommen? Und dann auch noch die 14 Monate EG Bezug ausgeklammert oder? Aber sie arbeitet ja seit 2020 nicht mehr. Lohnt das noch?


Neverland

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Wenn das Kind in 2023 geboren wird, dann ist aber 2022 wichtig wegen EG. Nicht 202. Da deine Frau weder in 2022 mutterschutz hatte, sie auch kein Krankengeld wegen Schwangerschaft bekommen hat und die ersten 14 Monate EG vor 2022 geendet haben, wird es auch bei 2022 bleiben.


Neverland

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Gerade noch mal nachgesehen Ihr hattet 2021 doch noch EG. Geburt und Mutterschutz von Kind1 in 2020. Dann könntet ihr Glück haben. Sofern die EG Stelle nicht unterstellt, das die Selbstständigkeit nur vorgeschoben ist.


Fliegerei15

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Alles klar, danke dir!


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