Sinna
Ich habe eine Frage zur Elternzeit: Wenn ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, für 12 Monate das Elterngeld beziehe und nach ca. 14 Monaten Teilzeit 15 Std. arbeiten gehe (sprich im 2. Jahr), erhalte ich dann trotzdem Abzüge? Vielen Dank im Voraus
Hallo, wovon denn Abzüge? Wenn Sie kein Elterngeld mehr bekommen, wird doch nichts abgezogen. Liebe Grüße, NB
Mitglied inaktiv
Nein! Einkünfte werden nur im ersten Jahr (bei Alleinerziehenden in den ersten 14 Monaten) angerechnet. LG Sabine
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