Befana81
Hallo Frau Bader, ich erwarte am 06.09. diesen Jahres mein erstes Kind. Grundlage für das Elterngeld ist ja das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Soweit verstehe ich das alles auch. Nun ist es aber so, dass wir relativ zeitnah ein zweites Kind bekommen möchten. Lt. meiner Recherchen müsste ich nun innerhalb der ersten 15 LM (richtig so?) meines ersten Kindes das zweite Kind bekommen, um das gleiche Elterngeld zu bekommen. Ist das die einzige Möglichkeit?? Wenn ich das Elterngeldplus auf 2 Jahre in Anspruch nehmen würde, hätte ich dann für die Geburt des zweiten Kindes die 2 Jahre Zeit um das neue Elterngeld bzw. Elterngeldplus vom "Ursprungsgehalt" vor Geburt meines ersten Kindes zu bekommen? Spielt die 3-jährige Elternzeit beim Elterngeld eine Rolle? Vielen Dank vorab für ihre Antwort und viele Grüße Befana81
Hallo, es zählen die letzten 12 Mo ohne Monate mit MG und EG. Oder zwischendrin 12 Mo arbeiten Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das hast Du alles richtig verstanden. Das zweite Kind müsste allerdings auf die Welt kommen bis das erste Kind 13,5 Monate alt ist. 1. Geburtstag + 6 Wochen Mutterschutz die ja ausgeklammert werden. Die andere Möglichkeit wäre ab dem ersten Geburtstag bis zum neuen Mutterschutz Vollzeit zu arbeiten. Im zweiten Jahr wird nur die aufgesparte Rate ausbezahlt, der eigentliche Bezug ist beendet. Daher zählt ab dem ersten Geburtstag das reale Einkommen. Oder eben 0€ bei keinem Einkommen.
SumSum076
Jepp, ungefähr! Wenn zB Kind 1 am 02.07. seinen 1. Geburtstag feiert und der Mutterschutz für Kind 2 am 30.09. beginnen würde, dann würden zur Berechnung des Elterngeldes ziemlich die gleichen Monate herangezogen wie beim 1. Kind. Lediglich 1 Monat davon würde durch den August (zwischen 1. Geburtstag und neuem Muschu) ersetzt. Der könnte durch den Geschwisterbonus wieder ausgeglichen werden. In dem Beispiel wäre Kind 1 am 02.07.2015 und Kind 2 ca am 11.11.2016 geboren. Sind ca 16 Monate zwischen den Kindern. Das gleiche Geld gäbe es Kind 1 30.07.2015 Kind 2 14.10.2016 Da liegen zwischen den Kindern 14,5 Monate. Gruß Sabine
Lotte89
Ich habe mir dieses Thema auch mal erklären lassen. Mir wurde gesagt, dass ich innerhalb der ersten 14 LM des ersten Kindes mit dem 2. Kind schwanger sein muss, um das Elterngeld wie bei Kind 1 zu bekommen. Jetzt muss man dann das zweite schon kriegen!? Was denn nun?
Sternenschnuppe
Wer hat Dir das denn erklärt ? Alles ab dem ersten Geburtstag geht mit 0€ in die neue Berechnung, das davor wird ersetzt durch alten Lohn, wenn es bis zum neuen Mutterschutz auf keine 12 Monate reicht. Wird man erst schwanger wenn das erste Kind 14 Monate ist und geht nicht arbeiten seit dem ersten Genurtstag, dann bestehen alle Monate aus Nullrunden und es gibt den Mindestsatz. Egal ob das Elteengeld gesplittet ist oder nicht, der Bezug endet immer mit dem ersten Geburtstag, auch wenn aufgesparte Raten länger ausgezahlt werden.
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