Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitanspruch bei neuem Arbeitgeber

Frage: Elternzeitanspruch bei neuem Arbeitgeber

vanessa896

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Liebe Frau Bader, meine Tochter ist letztes Jahr im Oktober geboren als ich noch mitten im Studium war. Dieses habe ich nicht unterbrochen und direkt weiterstudiert. Ich hatte einen Minijob mit einem befristetem Vertrag bis ende Januar so dass ich nach der Mutterschutzfrist noch etwa für 5 Wochen Elternzeit beantragt habe bis der Vertrag auslief. Nun frage ich mich ob mein Anspruch auf Elternzeit in den ersten zwei Lebensjahren meines Kindes abgegolten ist, da ich damals nur 5 Wochen angegeben habe (was bei auslaufenden Vertrag aber ja gar nicht anders möglich war, da ich ja danach keinen Arbeitgeber mehr hatte). Ich habe gelesen man müsse für die ersten 2 Lebensjahr des Kindes direkt festlegen wann man die Elternzeit nimmt. Gibt es da eine Ausnahme oder habe ich nun kein Anrecht mehr bei einem neuen Arbeitgeber in Elternzeit zu gehen, da ich damals schon 5 Wochen in Elternzeit war?Ich habe mich für Februar für das das Referendariat beworben, da mir gesagt wurde ich könne direkt Elternzeit beantragen und hätte die Stelle sicher. Nun befürchte ich dass ich den Anspruch auf Elternzeit verloren habe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, mal abgesehen davon, dass es befremdlich ist, eine neue ARbeitsstelle mit einer EZ zu beginnen, können Sie bis zum 3. Geb. mit Frist 7 Wo EZ beantragen Liebe Grüße NB


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