Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

!Löwenmama!

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich Anspruch auf Elternzeit. Im Jahr 2016 kam mein Kind auf die Welt. Ich war davor in keinem Arbeitsverhältnis, da ich gerade die Fachhochschule beendet hatte. Somit beeantragete ich für die Zeit nach der Geburt Elterngeld und bekam den Mindestsatz. Im März 2018 fing ich einen Teilzeitjob an. Dieser beinhaltet ein Zweischichtsystem. Bis jetzt konnte der Papa während meiner Arbeitszeiten immer die Kinderbetreuung übernehmen, dies ist aber ab März nicht mehr möglich. Um nicht kündigen zu müssen überlege ich nun Elternzeit zu beantragen, ich bin mir aber nicht sicher ob bei mir Anspruch darauf besteht. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können auch nach dem dritten Geburtstag ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes schriftlich Elternzeit anmelden. Frist 13 Wochen. Liebe Grüße NB


!Löwenmama!

Beitrag melden

Kurzer Zusatz, ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.


Felica

Beitrag melden

Elternzeit ja. Aber was erhofft du dir? Auch in der EZ hat man keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten. Der AG kann also weiterhin auf beide Schichten bestehen sofern du innerhalb der Ez planst zu arbeiten. Nur darfst du halt nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Ich würde also als erstes das Gespräch mit dem AG suchen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Du hast Anspruch auf ez. Musst diese aber 13 Wochen vorher anmelden. Elterngeld gibt es dann aber nicht, auch hast du keinen Anspruch auf bestimmte Schichten.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...

Hallo, ich habe noch Resturlaub von vor meiner Elternzeit. Jetzt gehe ich wieder arbeiten, jedoch nur noch 18 Std und nicht wie vor meiner Elternzeit Vollzeit. Die Urlaubstage habe ich behalten, diese wurden auch nicht auf meine 3-Tage-Woche runter gerechnet. Wie sieht das mit dem Urlaubsgeld aus, ich bekomme pro genommenen Urlaubstag, Urlaubsg ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich melde mich bei Ihnen, da ich auf der Suche nach speziellen Antworten zu folgenden Themen bin:  1) Nebenbei selbstständig Arbeiten während eines Beschäftigungsverbots (BV) im Hauptjob  2) Generell zu Elternzeit und Elterngeld (wenn man zweigleisig „fährt")    Kurz zu mir: Normalerweise arbeite ich 70% Tei ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und meine Elternzeit endet Ende November 2025.  Mir stehen noch 28 Tage Resturlaub, resultierend aus einem Beschäftigungsverbot und Mutterschutz, zu. Diesen Resturlaub werde ich im direkten Anschluss an meine Elternzeit nehmen und danach in Teilzeit (50%) wieder einsteigen. ...

Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Kindes im Februar 2025 (inklusive Mutterschutz) 22 Monate Elternzeit beantragt, da man nur solange Elterngelb bekommt. Das Verhältnis mit meinem Arbeitgeber seit meiner Schwangerschaft in eine Schieflage geraten ist, deshalb möchte ich nun doch die vollen 36 Monate bis zu 3.Geburtstag des Kindes ...

Sehr geehrte Frau Bader, ist es mir erlaubt während meiner Elternzeit zu studieren, vielleicht sogar ohne das meinem Arbeitgeber mitzuteilen?  Damit wäre ich auch automatisch weiter krankenversichert, nicht wahr? Vielen Dank!

Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für die Antwort.  Ja, während der EZ bin ich selber beitragsfrei versichert, also gilt es dann während eines Studiums weiterhin, wenn ich Sie richtig verstanden habe.  Danke Ihnen nochmal