!Löwenmama!
Sehr geehrte Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich Anspruch auf Elternzeit. Im Jahr 2016 kam mein Kind auf die Welt. Ich war davor in keinem Arbeitsverhältnis, da ich gerade die Fachhochschule beendet hatte. Somit beeantragete ich für die Zeit nach der Geburt Elterngeld und bekam den Mindestsatz. Im März 2018 fing ich einen Teilzeitjob an. Dieser beinhaltet ein Zweischichtsystem. Bis jetzt konnte der Papa während meiner Arbeitszeiten immer die Kinderbetreuung übernehmen, dies ist aber ab März nicht mehr möglich. Um nicht kündigen zu müssen überlege ich nun Elternzeit zu beantragen, ich bin mir aber nicht sicher ob bei mir Anspruch darauf besteht. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, Sie können auch nach dem dritten Geburtstag ohne Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate bis zum achten Geburtstag des Kindes schriftlich Elternzeit anmelden. Frist 13 Wochen. Liebe Grüße NB
!Löwenmama!
Kurzer Zusatz, ich stehe in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.
Felica
Elternzeit ja. Aber was erhofft du dir? Auch in der EZ hat man keinen Anspruch auf Wunscharbeitszeiten. Der AG kann also weiterhin auf beide Schichten bestehen sofern du innerhalb der Ez planst zu arbeiten. Nur darfst du halt nicht mehr als 30 Std die Woche arbeiten. Ich würde also als erstes das Gespräch mit dem AG suchen.
Mitglied inaktiv
Du hast Anspruch auf ez. Musst diese aber 13 Wochen vorher anmelden. Elterngeld gibt es dann aber nicht, auch hast du keinen Anspruch auf bestimmte Schichten.
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