Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

MelanieE

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Hallo Frau Bader meine Frage Ich habe mit Geburt meines Sohnes am 24.07.18, 2 Jahre Elternzeit in Anspruch genommen. Habe somit noch 1 Jahr Restanspuch .ab dem 24.07.20 habe ich wieder meine Arbeit aufgenommen nun wurde ich zum 30.09.20 gekündigt habe mich im Arbeitsamt gemeldet habe Anspruch auf Alg .nun wollte ich wissen ob ich das Alg aufsparen kann und jetzt die letzten 12 Monate Erziehungzeit nehmen kann ,da ich auch noch keinen Kitaplatz habe erst nächstes Jahr im Herbst.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Anspruch auf ARbGeld 1 haben Sie nicht, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. 2. Sie können sich von der Agentur f Arbeit freistellen lassen, EZ in dem Sinne geht nicht. 3. EG bekommen Sie keines mehr. Liebe Grüße NB


Dojii

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Wenn du keinen Arbeitgeber mehr hast, kannst du auch keine Elternzeit mehr in Anspruch nehmen. Die steht nur Arbeitnehmer/innen zu. Aber selbst wenn du jetzt noch eine Arbeitsstelle hättest, würdest du dann auch kein Geld mehr bekommen, da man im dritten Jahr kein Elterngeld mehr beziehen kann.


Felica

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Und um es richtig übel zu machen, ohne kinderbetreuung steht dir auch kein ALG1 zu. Da du aber Anspruch auf einen betreuungdplatz hast, mach dringend druck beim JA


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