Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Bella 88

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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage wegen der Elternzeit. Befinde mich im 3. Jahr meiner ersten Elternzeit, diese endet Februar 2021. Jetzt bin ich erneut schwanger und entbinde voraussichtlich im September 2020. Muss ich diese Elternzeit vorzeitig KÜNDIGEN wegen dem Mutterschutz oder kann ich die Zeit auch irgendwie hinten dran hängen, bei der Elternzeit vom zweiten Kind. Sind ja doch 5 Monate die mir bei vorzeitiger Beendigung fehlen vom ersten Kind. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Monate, die übrig sind, können Sie bis zum achten Geburtstag des Kindes noch nehmen. Dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB


Felica

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Du wärst schön blöde würdest du nicht zum neuen Mutterschutz die laufende EZ beenden. Damit würdest du das Mutterschaftsgeld und die 5 Monate verschenken. Also ja, unbedingt die laufende EZ vorzeitig beenden. Dann meldest Du für Kind 2 erst einmal 2 Jahre EZ an, nimmst dann die 5 Monate welche du noch von Kind 1 hast und hängst dann das 3te Jahr von Kind 2 dran. Damit hast du keine EZ verschenkt. Musst halt nur auf die Fristen achten. Deshalb erst einmal 2 Jahre weil du dich für 2 Jahre festlegen musst und deshalb auch nur 2 Jahre erst einmal, weil wenn noch ein 3tes Kind kommt du in Zeitnot kommst. Den die 5 Monate von Kind 1 musst du genommen haben bevor das 8 Jahre alt wird. Sonst verfallen sie.


Bella 88

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Genau das war meine Frage :) ob die 5 Monate danach verfallen oder ob ich die immer aufheben kann bis das Kind 8 Jahre alt ist. Muss der AG da erst zustimmen? Muss ich das in dem Antrag auf Elternzeit gleich mit angeben?


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