Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Cocobiene

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Hallo, Hätte mal ein paar Fragen! Unser Sohn ist am 1.7.19 geboren! Ich habe Elterngeld auf ein Jahr beantragt vom 01.07.19-01.06.20 und Elternzeit für 3 Jahre bis zum 01.07.22, möchte aber jetzt doch schon ab 1.7.20 wieder zum arbeiten darf ich das? Dann die nächste Frage mein Mann hat vom 01.06.-30.06.20 Elternzeit und die zweite Elternzeit vom 01.08-31.08.20 kann er die zweite Elternzeit jetzt noch absagen? Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Cocobiene


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das kann man mit den von Ihnen getätigten Angaben nicht beantworten. Wenn sie Teilzeit arbeiten wollen und Ihr Arbeitgeber dem zustimmt oder er mindestens 15 Arbeitnehmer hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen, besteht ein Anspruch. 2. Ja, aber dann muss er das EG zurückzahlen. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn dein Mann Elterngeld haben möchte, geht das nicht. Du darfst innerhalb der Elternzeit bis zu 30 h die Woche arbeiten.


luvi

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Abgesehen vom Elterngeld: Elternzeit absagen geht auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. LG luvi


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